- tum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus folgenden Positionen der Anlage 1 zur Wertpapierinstitut-Prüfungsberichtsverordnung (WPF-SON01):
- a)
- dem Saldo aus den Erträgen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes (Position 316 der Anlage WPF-SON01) und Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes (Position 315 der Anlage WPF-SON01), wenn der Saldo positiv ist,
- b)
- zuzüglich des Saldos aus Erträgen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen (Position 318 der Anlage WPF-SON01) und den Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen (Position 317 der Anlage WPF-SON01), wenn der Saldo positiv ist,
- c)
- zuzüglich des Saldos aus Erträgen aus Geschäften mit Derivaten (Position 320 der Anlage SON01) und den Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten (Position 319 der Anlage SON01), wenn der Saldo positiv ist,
- 4.
- bei allen übrigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln und die nicht befugt sind, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus den Provisionserträgen (Position 313 der Anlage SON04 oder der Anlage WPF-SON01) abzüglich der Provisionsaufwendungen (Position 314 der Anlage SON04 oder der Anlage WPF-SON01).
(2) Für die Umlagepflichtigen der Gruppe Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Anlageverwalter sind bei der Ermittlung der umlagerelevanten Ergebnisse nach Absatz 1 auf Antrag von dem Provisionsergebnis abzuziehen
- 1.
- Nettoerträge aus dem Zahlungsverkehr,
- 2.
- Nettoerträge aus dem Außenhandelsgeschäft,
- 3.
- Nettoerträge aus dem Reisezahlungsmittelgeschäft,
- 4.
- Nettoerträge für Treuhandkredite und Verwaltungskredite,
- 5.
- Nettoerträge aus der Vermittlung von Kredit-, Spar-, Bauspar- und Versicherungsverträgen,
- 6.
- Nettoerträge aus der Kreditbearbeitung und dem Avalgeschäft,
- 7.
- Nettoerträge aus von ausländischen Tochterunternehmen für Einlagengeschäfte erhaltenen Vergütungen,
- 8.
- Nettoerträge aus Nachlassbearbeitungen,
- 9.
- Nettoerträge für Electronic Banking Services,
- 10.
- Nettoerträge aus Gutachtertätigkeiten und
- 11.
- Nettoerträge aus sonstigen Bearbeitungsentgelten.
(3) Für Umlagepflichtige der Gruppe Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Anlageverwalter, die nicht das ganze Jahr umlagepflichtig waren, ist abweichend von den Absätzen 1 und 2 der Bruchteil der ermittelten Erträge maßgeblich, der dem Verhältnis der Anzahl der angefangenen Monate, in denen die