- a)
- die Anzeige des Erwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und
- b)
- die Anzeige der Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
- 2.
- der Überlassende
- a)
- die Anzeige der Überlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und
- b)
- die Anzeige des Rückerwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
(3) Die Pflicht zur Anzeige einer Überlassung gemäß § 37a Satz 1 Nummer 1 besteht nicht in den Fällen des § 12 Absatz 1 sowie beim Überlassen an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Absatz 1 Satz 1 zum Zweck
- 1.
- der Verwahrung,
- 2.
- der Instandsetzung oder Vornahme geringfügiger Änderungen oder
- 3.
- des Kommissionsverkaufs.
(4) Die Pflicht zur Anzeige eines Erwerbs gemäß § 37a Satz 1 Nummer 2 besteht nicht
- 1.
- in den Fällen des § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 4 Buchstabe a oder Nummer 5, außer es handelt sich um den Wiedererwerb nach einer Instandsetzung, die zum Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils geführt hat, oder
- 2.
- für einen Waffensachverständigen, der die Waffe auf Grund eines Bedürfnisses nach § 18 Absatz 1 erwirbt und sie höchstens drei Monate lang besitzt.
(5) Die Absätze 3 und 4 gelten im Fall der Überlassung und des Erwerbs einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe im Sinne von § 37d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 durch Personen, die nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 sind, entsprechend.
§ 37f Inhalt der Anzeigen (1) Für die Anzeige nach den §§ 37 bis 37d hat der Anzeigende folgende Daten anzugeben:
- 1.
- die Art des in den §§ 37 bis 37d bezeichneten Sachverhalts, der der Anzeigepflicht zugrunde liegt;
- 2.
- das Datum, an dem der Sachverhalt eingetreten ist, bei Abhandenkommen das Datum der Feststellung des Abhandenkommens;
- 3.
- die folgenden Daten des Anzeigenden:
- a)
- Familienname,
- b)
- früherer Name,
- c)
- Geburtsname,
- d)
- Vorname,
- e)
- Doktorgrad,
- f)
- Geburtstag,
- g)
- Geburtsort,
- h)
- Geschlecht,
- i)
- jede Staatsangehörigkeit sowie
- j)
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, bei einer ausländischen Adresse auch den betreffenden Staat (Anschrift);
- 4.
- die folgenden Daten zu einem Kaufmann, einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung: