- ten CO-Klasse anzugeben. Sollte dieselbe Variante oder Version aufgrund unterschiedlicher Kennzahlen verschiedenen CO-Klassen angehören, so ist auf die ungünstigste CO-Klasse abzustellen.Sofern es sich um eine freiwillige Kennzeichnung bei einem neuen Personenkraftwagen handelt, für die dem Hersteller noch keine verbindlichen WLTP-Werte vorliegen, sind die Angaben mit dem Zusatz „(vorläufig)“ zu kennzeichnen.
- 7.
- Die in Anlage 1 Teil I Nummer 5 zusätzlich aufgeführten Werte können angegeben werden.
- 8.
- Die in Anlage 1 Teil I Nummer 9 aufgeführten Hinweise sind auch auf dem Aushang in gut lesbarer Schriftgröße aufzunehmen. Der Schriftgrad dieser Informationen darf 11 pt nicht unterschreiten.
- 9.
- Der Aushang ist mindestens alle sechs Monate zu aktualisieren.
Teil II |
Elektronische Anzeige durch Bildschirm |
- 1.
- Der Aushang kann durch eine elektronische Anzeige auf einem Bildschirm ersetzt werden. Der verwendete Bildschirm muss so angebracht sein, dass der die Aufmerksamkeit der Verbraucher in gleicher Weise erweckt wie ein Aushang.
- 2.
- Der Bildschirm muss eine Bildschirmdiagonale von mindestens 17 Zoll haben. Die Informationen können unter Verwendung von Rolltechniken (Scrolling) gezeigt werden.
- 3.
- Die unter Teil I Nummer 2 bis 8 für den Aushang gestellten Anforderungen gelten bei Verwendung eines Bildschirms entsprechend mit der Maßgabe, dass sicherzustellen ist, dass die in Anlage 1 Teil I Nummer 9 aufgeführten Hinweise ständig sichtbar sind.
- 4.
- Die Angaben sind mindestens alle drei Monate zu aktualisieren. Die Angaben sind mindestens alle drei Monate zu aktualisieren. Das Datum der letzten Aktualisierung ist anzugeben.
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2 Satz 1)
Leitfaden über den Energieverbrauch und die CO-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Fundstelle: BGBl. I 2004, 1043;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Leitfaden über den Energieverbrauch und die CO-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Fundstelle: BGBl. I 2004, 1043;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Der Leitfaden über den Energieverbrauch und die CO-Emissionen enthält zumindest folgende Angaben
Teil I |
- 1.
- Einen Hinweis, dass sich der Energieverbrauch (Verbrauch von Kraftstoff, Wasserstoff und Strom) und die CO-Emissionen durch eine regelmäßige Wartung des Fahrzeugs, dessen richtige Benutzung und eine entsprechende Fahrweise vermindern lassen, insbesondere durch einen defensiven Fahrstil, niedrige Reisegeschwindigkeiten, vorausschauendes Bremsverhalten, richtigen Reifendruck, keinen unnötigen Leerlauf des Motors und keinen überflüssigen Ballast;
- 2.
- sowohl eine Erläuterung der Auswirkungen von Treibhausgasemissionen, einer möglichen Klimaänderung und der Bedeutung von Kraftfahrzeugen hierbei als auch einen Hinweis auf die Möglichkeiten, die der Verbraucher bei der Wahl der zur Verfügung stehenden Kraftstoffe hat und deren Umweltauswirkungen, beruhend auf aktuellen wissenschaftlichen Nachweisen und geltenden Rechtsvorschriften;
- 3.
- einen Hinweis auf das aktuelle Ziel der Europäischen Union betreffend die durchschnittlichen CO-Emissionen neuer Personenkraftwagen sowie auf die Frist zur Erreichung dieses Ziels;