Nr.GebührentatbestandGebührenbetrag
Vorbemerkung 5:
 Mit den Gebühren 5001 bis 5006 wird auch der Aufwand für die Prüfung und Aufbewahrung der genannten Unterlagen abgegolten.
Entgegennahme
5000(weggefallen)
5001(weggefallen)
5002
–
der Liste der Gesellschafter (§ 40 GmbHG)
30,00 €
5003
–
der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich der Bekanntmachung über die Einreichung (§ 52 Abs. 3 Satz 2 GmbHG, § 106 AktG)

40,00 €
5004
–
der Mitteilung über den alleinigen Aktionär (§ 42 AktG)
40,00 €
5005
–
des Protokolls der Hauptversammlung (§ 130 Abs. 5 AktG)
50,00 €
5006
–
von Verträgen, Plänen oder entsprechenden Entwürfen nach dem UmwG

50,00 €
5007Übertragung von Schriftstücken in ein elektronisches Dokument (§ 9 Abs. 2 HGB):
für jede angefangene Seite
 Die Gebühr wird für die Dokumente jedes Registerblatts gesondert erhoben. Mit der Gebühr wird auch die einmalige elektronische Übermittlung der Dokumente an den Antragsteller abgegolten.

2,00 €
– mindestens
25,00 €


Nr.GebührentatbestandGebührenbetrag
6000Bereitstellung von Registerdaten oder Dokumenten zum Abruf
 Die Gebühr entsteht neben jeder Gebühr für eine Eintragung nach den Teilen 1 bis 4 und neben jeder Gebühr für eine Entgegennahme nach Teil 5 gesondert. § 34 Abs. 5 GNotKG ist nicht anzuwenden.
1/3
der für die
Eintragung oder
Entgegennahme
bestimmten
Gebühr