- Dieser Abschnitt enthält Anforderungen für den Umgang der D-CA mit folgendem Schlüsselmaterial (in Klammern die in der VO (EG) 3821/85, VO (EG) 2135/98 und VO (EG) 1360/2002 ggf. hierfür verwendeten Kürzel):
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- der öffentliche Schlüssel der Root-CA (EUR.PK),
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- das Schlüsselpaar der D-CA (MS.SK, MS.PK),
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- symmetrische Schlüssel für Weg-/Geschwindigkeitsgeber (Km, Km, Km),
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- ggf. Transportschlüssel zur Kommunikation mit der Root-CA und
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- ggf. eigene Transportschlüssel der D-CA.
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- FIPS 140-2 (oder 140-1); Level 3 oder höher [FIPS],
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- CEN Workshop Agreement 14176-2 [CEN],
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- Zertifizierung nach EAL 4 oder höher [CC] in Verbindung mit ISO 15408 [CC] oder E3 oder höher [ITSEC] auf der Grundlage eines Schutzprofils oder von Sicherheitsvorgaben („security targets“), die die Anforderungen dieser D-MSA-Policy – basierend auf einer umfassenden Risikoanalyse – auch infrastrukturelle und nichttechnische Sicherheitsmaßnahmen erfasst,
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- äquivalente Sicherheitskriterien, die nachweislich eine gleichwertige Sicherheit gewährleisten.
- 6.1
- Öffentlicher Schlüssel der Root-CA (EUR.PK)
- [r6.1]Die D-CA stellt sicher, dass in ihrem laufenden Betrieb Integrität und Verfügbarkeit des Schlüssels EUR.PK sichergestellt sind.[r6.2]Der D-CP und die Hersteller stellen sicher, dass EUR.PK in alle Kontrollgerätkarten und Fahrzeugeinheiten in ihrem Einflussbereich eingebracht werden.
- 6.2
- Schlüsselpaar der D-CA (MS.SK, MS.PK)[r6.3]Die D-CA muss verschiedene Mitgliedstaatenschlüsselpaare für die Produktion von Zertifikaten für Fahrzeugeinheiten (unbegrenzte Gültigkeit) und öffentlichen Schlüssel-Zertifikaten für Kontrollgerätkarten (begrenzte Gültigkeit) besitzen.[r6.4]Die D-CA stellt sicher, dass MS.SK ausschließlich zur Erstellung von Zertifikaten für Kontrollgerätkarten, Fahrzeugeinheiten und für die Produktion des ERCA-Zertifikatsantrags (KCR) verwendet wird. Dies beinhaltet insbesondere die Geheimhaltung des privaten Schlüssels MS.SK.[r6.5]Die Erzeugung des D-CA-Schlüsselpaars darf nur bei aktiver Mitwirkung von mindestens drei unterschiedlichen Personen innerhalb der D-CA erfolgen. Eine dieser Personen muss die Rolle des CA-Administrators einnehmen, die beiden anderen müssen jeweils eine andere der in dieser D-MSA-Policy beschriebenen Rollen wahrnehmen.[r6.6]Die D-CA sollte – im Rahmen der Vorgaben der Root-Policy – eine angemessene Anzahl von Ersatz-Schlüsselpaaren mit den zugehörigen Zertifikaten vorhalten, um bei Nichtverfügbarkeit des aktuellen Schlüssels einen schnellen Schlüsselwech‑