- 3.
- zur Freistellung (§ 7) die Formblätter
- -
- Deckblatt Antrag (DAN),
- -
- Annahmeerklärung (AE),
- -
- Behördenbestätigung (BB),
- 4.
- zur Führung des Nachweises über die durchgeführte Entsorgung (§§ 10, 12) die Formblätter
- -
- Begleitschein,
- -
- Übernahmeschein,
- 5.
- zur Führung der Register (§ 24 Abs. 4 bis 7) die Formblätter
- -
- Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),
- -
- Verantwortliche Erklärung (VE),
- -
- Annahmeerklärung (AE),
- -
- Begleitschein.
- *)
- Hinweise zur Gestaltung der Formblätter
- 1.
- Die Formblätter sind verkleinert wiedergegeben und in dieser Größe weder maschinenlesbar noch mit Schreibmaschine oder EDV zu beschriften. Zur ordnungsgemäßen Verwendung sind die Formblätter DIN A4 im Verhältnis 84 : 100 zu vergrößern. Der Übernahmeschein hat die Abmessungen 210 mm x 210 mm.
- 2.
- Sämtliche Feldbegrenzungen und Rasterflächen der Formblätter mit Ausnahme der Begleitscheine und Übernahmescheine sind vorzugsweise im Farbton HKS 6 N zu drucken. Die Rasterflächen dürfen 50 % vom Volltonwert nicht überschreiten. Sämtliche Schriften, Nummern und der EDV-Passer sind schwarz zu drucken.
(Inhalt: nicht darstellbare Formblätter,
Fundstelle: BGBl. I 2006, 2311 - 2326;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Fundstelle: BGBl. I 2006, 2311 - 2326;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage 2 Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 3 Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2327 - 2328
- a)
- Verzeichnis der Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
- 13 04 01
- Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
- 13 04 02
- Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
- 13 04 03
- Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
- 16 06 01
- Bleibatterien
- 16 07 08
- ölhaltige Abfälle (aus der Schifffahrt)
- b)
- Verzeichnis der Abfälle nach § 9 Abs. 3 Satz 2
- 09 01 01
- Entwickler und Aktivatoren auf Wasserbasis
- 09 01 02
- Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
- 09 01 04
- Fixierbäder
- 09 01 05
- Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
- 09 01 11
- Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen
- 12 01 06
- halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
- 12 01 07
- halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
- 12 01 08
- halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen