| wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungs- unternehmens | Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer | Kapitalanteil | Kapital des Unternehmens Tsd. Euro | Stimm- rechts- anteil in Prozent | Verhältnis zum Institut | |||||||||
| in Prozent | Tsd. Euro | |||||||||||||
| Nenn- wert | Buch- wert | |||||||||||||
Das Institut hält an dem Beteiligungsunternehmen unter Nr. 3 eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von Prozent.
Seite 1
- 5.
- Weitere Angaben
- 5.1
- Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen, wenn weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden□ Auf die Geschäftsführung des unter Nummer 3 aufgeführten Unternehmens kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
- 5.2
- Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen mit Sitz im Ausland istEs ist sichergestellt, dass die für die Erfüllung der jeweiligen Pflichten nach den §§ 10a und 25 Abs. 2 KWG erforderlichen Angaben eingehen (§ 12a Abs. 1 Satz 1 KWG): Falls „nein“ angekreuzt wurde:Der nach Art. 36 in Verbindung mit dem Art. 19 Abs. 2 Buchstabe a CRR vorzunehmende Abzug der Buchwerte trägt unseres Erachtens in einer der Zusammenfassung nach § 10a
□ ja □ nein
- Abs. 4 oder Abs. 5 KWG vergleichbaren Weise dem Risiko aus der Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung (§ 12a Abs. 1 Satz 2 KWG):
□ ja □ nein - 5.3
- Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen ist□ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 CRR. □ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 4 CRR.□ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 5 CRR.□ Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 49 Abs. 2 CRR.
- 5.4
- Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen kein Unternehmen der Finanzbranche oder ein sonstiges in Art. 89 Abs. 1 CRR genanntes Unternehmen ist□ Die Beteiligung unterliegt nicht den Ausnahmen nach Art. 91 CRR.□ Die Beteiligung unterliegt vollständig den Ausnahmen nach Art. 91 CRR.□ Die Beteiligung unterliegt teilweise den Ausnahmen nach Art. 91 CRR. Nach Berücksichtigung der Ausnahmen verbleibt eine Beteiligung in Höhe von .
| Besondere Bemerkungen |
| Sachbearbeiter/in | Telefon-Nr. | |||||
| Ort/Datum | Firma/Unterschrift |