Die Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten

 ja
Falls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.

Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital-​ oder Stimmrechtsanteile gehalten werden Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:
Besondere Bemerkungen
Sachbearbeiter/inTelefon-Nr.E-Mail
Ort/DatumFirma/Unterschrift
Seite 2
Fußnoten:
Diese Seite ist nicht mit einzureichen.
Anlage 6 (zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)
NTLSI
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1735 — 1736)






Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Geschäftsleiter(in)
Identnummer des Instituts


1.  Angaben zur Person
 Herr     Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
GeburtsdatumGeburtsort
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)


2.  Art der Anzeige
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)