3. Kollektive Eignung
| 1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung/des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum die (beabsichtigte) Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der kollektiven Eignung des Organs Bezug. |
| 2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans festgestellt wurden: |
| 3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben? |
4. Weitere Informationen/Anmerkungen
| Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens | ||
| Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin bestätigt, dass | ||
| □ die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind; | ||
| □ das beaufsichtigte Unternehmen die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird; | ||
| □ das beaufsichtigte Unternehmen sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung oder Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen Informationen angefordert und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend berücksichtigt hat; | ||
| □ die Beschreibung der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des beaufsichtigten Unternehmens, für die die Person zuständig ist/sein soll, zutreffend wiedergibt; | ||
| □ das beaufsichtigte Unternehmen auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG oder § 25d Abs. 1 bis 3 KWG bzw. § 2d Abs. 1 KWG geregelten Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist; | ||
| □ das beaufsichtigte Unternehmen die angezeigte Person auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, hingewiesen hat. | ||
| Datum, Unterschrift |
Erläuterungen:
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- Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem