- durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unternehmen die Regelungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.
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- Der Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ umfasst das anzeigende Institut oder die anzeigende Finanzholding-Gesellschaft oder die anzeigende gemischte Finanzholdinggesellschaft und wird zur besseren Lesbarkeit verwendet.
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- Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
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- Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist durch das beaufsichtigte Unternehmen der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.
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- Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigte Unternehmen.
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- Soweit Sie über frühere „Fit&Proper“-Beurteilungen nicht persönlich schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
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- Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.
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- In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
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- die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
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- die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
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- die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
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- bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder
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- die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
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- Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
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- Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.
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- Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.
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- Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden Unternehmen.
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- Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben.
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- Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder die Verpflichtung für die finanziellen Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen erachtet:
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- alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient werden,