2.2
Die Vorzugsmilch ist nach ihrer Gewinnung unverzüglich im Milchbehandlungsraum zu reinigen, auf nicht mehr als + 4 °C zu kühlen und danach bis zur Abfüllung bei dieser Temperatur zu halten, ausgenommen in Fällen, in denen die Vorzugsmilch in tiefgefrorenem Zustand gelagert oder in den Verkehr gebracht wird.
3.
Anforderungen an die Beschaffenheit von VorzugsmilchVorzugsmilch muss bei monatlichen Stichprobenuntersuchungen im Erzeugerbetrieb folgende Anforderungen erfüllen:

mMnc
1.Keimzahl/ml bei + 30 °C
(Milch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden)
20 00050 00052
2.Enterobacteriaceae/ml bei + 30 °C
(Milch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden)
1010052
3.Koagulase-positive Staphylokokken/ml
(Milch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden)
1010052
4.Anzahl somatischer Zellen/ml
(Milch von Rindern und Schafen)
200 000300 00052
5.Salmonellen in 25 ml
(Milch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden)
0050
6.Pathogene Mikroorganismen oder deren Toxine dürfen in der Milch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden nicht in Mengen vorhanden sein, die die Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigen können.
7.Hämolysierende Streptokokken dürfen in der Milch von Pferden bei einer monatlich durchzuführenden Kontrolle in 1 ml Milch nicht nachweisbar sein.
8.Bei der sensorischen Kontrolle der Milch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden dürfen keine Abweichungen erkennbar sein.
9.Der Phosphatasetest muss bei Milch von Rindern positiv reagieren.
Ergibt sich bei Stichprobenuntersuchungen von Einzelproben ein Wert „ m“, so sind im Regelfall weitere Untersuchungen nicht erforderlich. Liegt dagegen der Wert zwischen „m“ und „M“, so sind die dann zu ziehenden Proben (n) jeweils auf einen Produktionstag zu beziehen.