und § 19 Abs. 1 gelten bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 3 als erfüllt.
§ 35 Inkrafttreten (1) § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 3 und § 26 Satz 2 bis 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2007 in Kraft.