1963 II S. 458, 1078) übergebenen Personenstandsbücher und beglaubigten Abschriften.
(2) Soweit in diesen Registern die in den §§ 15, 21 und 31 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten sind, ist eine Berichtigung oder Ergänzung nicht vorzunehmen.
§ 74 Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten sinngemäß für die nach der Anlage 1 Kapitel II Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa und bbb des Einigungsvertrages an den Standesbeamten des Standesamts I in Berlin abgegebenen Personenstandsbücher.
§ 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Schlussformel Der Bundesrat hat zugestimmt.
Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung
HaupteintragFolgebeurkundungHinweisSuchfeldBeschränkung
Allgemeine Registerangaben für alle Register
0001Name des StandesamtsXX
0010Standesamtsnummerz. B. 06412001 für das Standesamt Frankfurt am Main, ggf. ergänzt um ein Suffix für ein verwaltetes StandesamtXX
0011Art des RegistersG = Geburtenregister
E = Eheregister
L = Lebenspartnerschaftsregister
S = Sterberegister
XX
0012Eintragsnummerz. B. „334“ für die 334. Beurkundung einer Geburt eines Jahres;
bei Stilllegung des Eintrags
z. B. 334-1 für die erneute Beurkundung zu dieser Eintragsnummer
XX
0013Jahr des EintragsBei Nacherfassung Jahr der ursprünglichen BeurkundungXX
0014Nummer der Erst- und FolgebeurkundungBeispiele: „0“ bei Erstbeurkundung, „3“ für die 3. Folgebeurkundung zu einem HaupteintragXX
0015Nummer eines HinweisesTechnisches Datum, NummerX
0020Anlass der Beurkundungz. B. Geburt, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Wiederannahme des Geburtsnamens, BerichtigungXX
0030Anlass eines HinweisesX1)
0040Datum der WirksamkeitWirksamkeit einer FolgebeurkundungX
0045Datum der StilllegungWirksamkeit einer Stilllegung des Personenstandseintrags1)
0048Sperrvermerk1)
0049Datum SperrvermerkDatum des Fristablaufs eines Sperrvermerks1)
0050Ort der BeurkundungXX
0051Datum der BeurkundungXX
0052Name der UrkundspersonXX
0053FunktionsbezeichnungUnterscheidung nach männlichen oder weiblichen StandesbeamtenXX
__________