- 2.
- die Änderungen seit der letzten Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts im Bundesgesetzblatt sowie
- 3.
- das Inkrafttreten der Änderungen.
§ 63 Übergangsvorschrift (1) In Verfahren, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden oder eingeleitet worden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben. Dies gilt nicht im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eingelegt worden ist. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.
(2) In Verfahren, in denen Jahresgebühren erhoben werden, und in Fällen, in denen Absatz 1 keine Anwendung findet, gilt für Kosten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung fällig geworden sind, das bisherige Recht.
§ 64 Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten Bis zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften über die Höhe des Haftkostenbeitrags, der von einem Gefangenen zu erheben ist, sind die Nummern 2008 und 2009 des Kostenverzeichnisses in der bis zum 27. Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden.
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2)
Kostenverzeichnis (Fundstelle: BGBl. I 2008, 2677 - 2690;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Kostenverzeichnis (Fundstelle: BGBl. I 2008, 2677 - 2690;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1 Gebühren
Hauptabschnitt 1 Hauptsacheverfahren in Ehesachen einschließlich aller Folgesachen
- Abschnitt 1 Erster Rechtszug
- Abschnitt 2 Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
- Abschnitt 3 Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
- Abschnitt 4 Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
Hauptabschnitt 2 Hauptsacheverfahren in selbständigen Familienstreitsachen
- Abschnitt 1 Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- Unterabschnitt 1 Erster Rechtszug
- Unterabschnitt 2 Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
- Unterabschnitt 3 Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
- Unterabschnitt 4 Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
- Abschnitt 2 Verfahren im Übrigen
- Unterabschnitt 1 Erster Rechtszug
- Unterabschnitt 2 Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
- Unterabschnitt 3 Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
- Unterabschnitt 4 Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
Hauptabschnitt 3 Hauptsacheverfahren in selbständigen Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Abschnitt 1 Kindschaftssachen