g)
Borkum-​Hafen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei Leuchttonne
„Westerems“ 55 vom Hundert
und im Verkehr auf den Fahrtstrecken
h)
von Emden-Reede nach Delfzijl oder Eemshaven55 vom Hundert
i)
Borkum-Hafen nach Eemshaven oder Delfzijl55 vom Hundert
des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 1;
1.2
auf der Weserim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
a)
Bremen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“ oder der „Schlüsseltonne“100 vom Hundert
b)
Bremen und Elsfleth15 vom Hundert
c)
Elsfleth und Brake5 vom Hundert
d)
Brake und Nordenham10 vom Hundert
e)
Nordenham und Bremerhaven 5 vom Hundert
f)
Bremerhaven oder der Reede von Blexen und den Ankerplätzen bei Hoheweg35 vom Hundert
          
g)
den Ankerplätzen bei Hoheweg und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der
Leuchttonne „3/Jade 2“ oder der „Schlüsseltonne“30 vom Hundert
des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 2;
1.3
auf der Jadeim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
a)
Wilhelmshaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“100 vom Hundert
b)
der inneren Grenze des Seelotsreviers und Schillig-Reede50 vom Hundert
c)
Schillig-Reede und der äußeren Grenze des Seelotsreviers50 vom Hundert
des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 3;
1.4
auf der Elbeim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen