- g)
- Borkum-Hafen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei Leuchttonne
„Westerems“ 55 vom Hundert
- h)
von Emden-Reede nach Delfzijl oder Eemshaven 55 vom Hundert - i)
Borkum-Hafen nach Eemshaven oder Delfzijl 55 vom Hundert
- 1.2
- auf der Weserim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
- a)
- Bremen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“ oder der „Schlüsseltonne“ 100 vom Hundert - b)
Bremen und Elsfleth 15 vom Hundert - c)
Elsfleth und Brake 5 vom Hundert - d)
Brake und Nordenham 10 vom Hundert - e)
Nordenham und Bremerhaven 5 vom Hundert
- f)
Bremerhaven oder der Reede von Blexen und den Ankerplätzen bei Hoheweg 35 vom Hundert - g)
- den Ankerplätzen bei Hoheweg und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der
Leuchttonne „3/Jade 2“ oder der „Schlüsseltonne“ 30 vom Hundert
- 1.3
- auf der Jadeim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
- a)
- Wilhelmshaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“ 100 vom Hundert - b)
der inneren Grenze des Seelotsreviers und Schillig-Reede 50 vom Hundert - c)
Schillig-Reede und der äußeren Grenze des Seelotsreviers 50 vom Hundert
- 1.4
- auf der Elbeim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen