- zulegen) erhöhen sich die beihilfefähigen Aufwendungen um die jeweils gültige Umsatzsteuer.
- 4.
- Aufwendungen für ärztlich verordnete elektronische Systeme zur Informationsverarbeitung und Informationsausgabe für Blinde sind beihilfefähig.
- 1.
- Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die erstmalige Beschaffung einer Sehhilfe ist, dass diese von einer Augenärztin oder einem Augenarzt verordnet worden ist. Bei der Ersatzbeschaffung genügt die Refraktionsbestimmung von einer Augenoptikerin oder einem Augenoptiker; die Aufwendungen hierfür sind bis zu 13 Euro beihilfefähig.
- 2.
- Aufwendungen für erneute Beschaffung einer Sehhilfe sind beihilfefähig, wenn bei gleichbleibendem Visus seit dem Kauf der bisherigen Sehhilfe drei, bei weichen Kontaktlinsen zwei Jahre vergangen sind oder vor Ablauf dieses Zeitraums die erneute Beschaffung der Sehhilfe notwendig ist, weil
- a)
- sich die Refraktion geändert hat,
- b)
- die bisherige Sehhilfe verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist,
- c)
- sich die Kopfform geändert hat.
- 3.
- Als Sehhilfen zur Verbesserung des Visus sind beihilfefähig:
- a)
- Brillengläser,
- b)
- Kontaktlinsen,
- c)
- vergrößernde Sehhilfen.
- 4.
- Bei Personen, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, sind Aufwendungen für eine Brille beihilfefähig, wenn sie für die Teilnahme am Schulsport erforderlich ist. Die Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen richtet sich nach dem Unterabschnitt 2 Nummer 1 und 2; für die Brillenfassung sind Aufwendungen bis zu 52 Euro beihilfefähig.
- 1.
- Aufwendungen für Brillengläser sind bis zu folgenden Höchstbeträgen beihilfefähig:
- a)
- für vergütete Gläser mit Gläserstärken bis +/–6 Dioptrien (dpt):
- aa)
- Einstärkengläser:
- aaa)
für ein sphärisches Glas 31,00 Euro, - bbb)
für ein zylindrisches Glas 41,00 Euro,
- bb)
- Mehrstärkengläser:
- aaa)
für ein sphärisches Glas 72,00 Euro, - bbb)
für ein zylindrisches Glas 92,50 Euro,
- b)
für vergütete Gläser mit Gläserstärken über +/–6 dpt zuzüglich je Glas 21,00 Euro, - c)
für Dreistufen- oder Multifokalgläser zuzüglich je Glas 21,00 Euro, - d)
für Gläser mit prismatischer Wirkung zuzüglich je Glas 21,00 Euro.
- 2.
- Zusätzlich zu den Aufwendungen nach Nummer 1 sind Mehraufwendungen für Kunststoff-, Leicht- und Lichtschutz‑