- 3.
- Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
- 4.
- Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
- 5.
- Tag der Geburt,
- 6.
- Standesamt und Nummer des Geburtseintrags,
- 7.
- Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen,
- 8.
- bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
- 9.
- Geschlecht,
- 10.
- Staatsangehörigkeiten,
- 11.
- Familienstand,
- 12.
- Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
- 13.
- Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
- 14.
- Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
- 15.
- Tag des Beziehens der Wohnung,
- 16.
- Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
- 17.
- Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
- 18.
- Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde,
- 19.
- Tag des Wohnungsstatuswechsels,
- 20.
- Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin,
- 21.
- Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter,
- 22.
- Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- 23.
- Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- 24.
- Anschrift des Wohnungsgebers,
- 25.
- Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
- 26.
- Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre,
- 27.
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.
(2) Die Meldebehörden übermitteln die Daten nach Absatz 1:
- 1.
- zum Stichtag 1. November 2010,
- 2.
- zum Berichtszeitpunkt,
- 3.
- zum Stichtag 9. August 2011
(3) Für die in das Ausland entsandten
- 1.
- Angehörigen der Bundeswehr,
- 2.
- Personen, die für die Bundeswehr tätig sind,
- 3.
- Angehörigen der Polizeibehörden,
- 4.
- Angehörigen des Auswärtigen Dienstes mit Ausnahme der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen
- 1.
- Familienname, frühere Namen, Vornamen,
- 2.
- Geschlecht,
- 3.
- Tag der Geburt,
- 4.
- Staat des gegenwärtigen Aufenthalts,
- 5.
- Tag des Beginns des Auslandsaufenthaltes seit Versetzung aus dem Inland.
(4) Für die Übermittlung der Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständig, für die Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 das