Ausbildungsbescheinigung
über die Teilnahme an einer Ausbildung
gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Name ....................Vornamen ....................
Geburtsdatum ....................
Anschrift ....................
hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.

Stempel der Fahrschule/SchuleDatum ....................

........................................
(Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers)(Unterschrift des Bewerbers)

....................
(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)




*) Nichtzutreffendes streichen

b)
Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/hFarbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck

(Vordere Außenseite)(Hintere Außenseite)


wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Prüfbescheinigung
zum Führen von....................,den ....................
Mofas und zwei- und dreirädrigen....................
Kraftfahrzeugen bis 25 km/h....................
Bescheinigende Stelle


Stempel....................
Unterschrift