- 1.2.1
- AllgemeinesJede Prüfung enthält Fragen aus dem Grundstoff und dem Zusatzstoff des Fragenkatalogs. Der Grundstoff beinhaltet den für alle Klassen geltenden Prüfungsstoff, der Zusatzstoff den Stoff, der sich aus den besonderen Anforderungen der jeweiligen Klasse ergibt. Bei einer Prüfung für mehrere Klassen wird der Grundstoff nur einmal geprüft. Bei der Prüfung zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis wird der Grundstoff in reduziertem Umfang erneut mitgeprüft. Nach Abschluss der Prüfung können aus Gründen der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zusätzliche Fragen oder Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt werden. Die Ergebnisse dieser Fragen oder Aufgaben werden bei der Prüfungsbewertung nicht berücksichtigt. Die Teilnahme an dieser Erprobung erfolgt freiwillig und anonym.
- 1.2.2
- Wertigkeit der Fragen und Zusammenstellung der FragenDie Fragen werden entsprechend ihrem Inhalt und dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Energieeinsparung mit zwei bis fünf Punkten bewertet. Die Wertigkeit ist im Fragenkatalog bei jeder Frage angegeben.Die Anzahl der Fragen je Klasse, die Anzahl der Punkte und die zulässige Fehlerpunktzahl ergeben sich aus den folgenden Tabellen:
ErsterwerbKlasse Zahl der Fragen Summe der Punkte Zulässige
FehlerpunkteAM, A1, A2, A, B, L, T 30 110 10 Mofa 20 69 7
- Erweiterung
Klasse Zahl der Fragen Summe der Punkte Zulässige
FehlerpunkteAM, A1, A2, A, B, L, T 20 72 6 C 37 128 10 C1, CE 30 105 10 D 40 138 10 D1 35 121 10 - 1.2.3
- Bewertung der PrüfungDie theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn die unter Nummer 1.2.2 bei den einzelnen Klassen jeweils aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet worden sind.Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen.
- 1.3
- Durchführung der PrüfungDie theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Die Bewerber können Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer erhalten. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
- a)
- Englisch,
- b)
- Französisch,
- c)
- Griechisch,
- d)
- Italienisch,
- e)
- Polnisch,
- f)
- Portugiesisch,
- g)
- Rumänisch,
- h)
- Russisch,