- d)
- mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
- 2.2.2
- Für Klasse A2:Krafträder ohne Beiwagen
- a)
- Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
- b)
- Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
- c)
- mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm,
- d)
- mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.
- 2.2.3
- Für Klasse A1:Krafträder der Klasse A1 ohne Beiwagen
- a)
- Motorleistung bis zu 11 kW,
- b)
- Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg,
- c)
- durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h,
- d)
- mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 120 cm, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm zulässig ist,
- e)
- mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg.
- 2.2.4
- Für Klasse B:Personenkraftwagen
- a)
- durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h,
- b)
- mindestens vier Sitzplätze und
- c)
- mindestens zwei Türen auf der rechten Seite, welche unabhängig voneinander zu öffnen und zu schließen sind.
- 2.2.5
- Für Klasse BE:
- Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß § 30a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4 250 kg, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind,
- a)
- Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m,
- b)
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 1 300 kg,
- c)
- tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg,
- d)
- Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, Breite und Höhe mindestens wie das Zugfahrzeug, und
- e)
- Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel oder andere zugelassene Einrichtungen für indirekte Sicht.
- 2.2.6
- Für Klasse C:Fahrzeuge der Klasse C
- a)
- Mindestlänge 8 m,
- b)
- Mindestbreite 2,4 m,
- c)
- zulässige Gesamtmasse mindestens 12 000 kg,
- d)
- tatsächliche Gesamtmasse mindestens 10 000 kg,
- e)
- durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h,
- f)
- mit Anti-Blockier-System (ABS),
- g)
- mit Fahrtenschreiber,
- h)
- Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, mindestens so breit und so hoch wie das Führerhaus, und
- i)
- Sicht nach hinten nur über Außenspiegel oder andere zugelassene Einrichtungen für indirekte Sicht.
- 2.2.7
- Für Klasse CE:
- a)
- Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C mit selbsttätiger Kupplung und