schulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 7 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
7.
Muster einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung

Teilnahmebescheinigung
zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Name, Vorname
geboren am  in 
hat vom  bis 
erfolgreich an einer Fahrerschulung (Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV) teilgenommen.
Ort
Ausgehändigt am  (Datum)
(Stempel und Unterschrift
der Fahrschulinhaberin/
des Fahrschulinhabers oder
der verantwortlichen Leiterin/
des verantwortlichen Leiters
(Unterschrift der
Fahrerlaubnisinhaberin/
des Fahrerlaubnisinhabers)
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
2.
Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen

Die Fahrerschulung hat in einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 1 des Fahrlehrergesetzes besitzt.
3.
Schulungsstoff

3.1
Theoretischer Schulungsstoff
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-​Ausbildungsordnung.
3.2
Praktischer Übungsstoff
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-​Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
4.
Schulungsfahrzeuge

Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen,