- schulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 7 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
- 7.
- Muster einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung
Teilnahmebescheinigung
zur Vorlage bei der FahrerlaubnisbehördeName, Vorname geboren am in hat vom bis
erfolgreich an einer Fahrerschulung (Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV) teilgenommen.Ort Ausgehändigt am (Datum) (Stempel und Unterschrift
der Fahrschulinhaberin/
des Fahrschulinhabers oder
der verantwortlichen Leiterin/
des verantwortlichen Leiters(Unterschrift der
Fahrerlaubnisinhaberin/
des Fahrerlaubnisinhabers)
Anlage 7b (zu § 6b Absatz 3 und 4)
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (Fundstelle: BGBl. I 2019, 2938 – 2939)
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (Fundstelle: BGBl. I 2019, 2938 – 2939)
- 1.
- Allgemeines
- Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
- 2.
- Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen
Die Fahrerschulung hat in einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 1 des Fahrlehrergesetzes besitzt. - 3.
- Schulungsstoff
- 3.1
- Theoretischer Schulungsstoff
- 3.2
- Praktischer Übungsstoff
- 4.
- Schulungsfahrzeuge
Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen,