Die Berechnung des Faktors (f) erfolgt nach folgender Formel (x = die Summe der jeweils im Einzelfall beteiligten Stellen):f = 4/9 · x - 4/9.
d)
Anzahl der zu genehmigenden Fahrtwege oder Flächen oder BereicheAls ein Fahrtweg gilt eine zusammenhängende Strecke, die aus Last- beziehungsweise Leerfahrtanteilen (= Fahrtweganteilen) bestehen kann. Bei flächendeckenden Daueranträgen gilt die Anzahl der nach Landesrecht festgelegten Flächen beziehungsweise Bereiche. Die „Anzahl“ gibt an, wie viele Fahrtwege, Flächen oder Bereiche Eingang in die Erlaubnis finden.Die Berechnung des Faktors (f) erfolgt nach folgender Formel (x = die Anzahl der jeweils im Einzelfall zu genehmigenden Fahrtwege/Flächen/Bereiche):f = (x - 1) / 2.
e)
Anzahl der von der Erlaubnis umfassten Fahrzeuge oder zulässigen FahrzeugkombinationenWerden von einer Erlaubnis mehrere Fahrzeuge umfasst beziehungsweise kann der Erlaubnisadressat mehrere Fahrzeugkombinationen für die Durchführung des Transports beziehungsweise der Transporte wählen, berechnet sich der Faktor (f) wie folgt (x = die Anzahl der jeweils im Einzelfall von der Erlaubnis umfassten Fahrzeuge beziehungsweise zulässigen Fahrzeugkombinationen, bei mehreren zulässigen Fahrzeugkombinationen ergibt sich die Anzahl aus der Multiplikation der Zahl der Zugmaschinen mit der Zahl der Anhänger):f = 2/9 · x - 2/9.
f)
Anzahl der erheblichen MaßüberschreitungenErheblich ist eine Maßüberschreitung, wenn einer der folgenden Werte überschritten wird:
Länge mehr als 50,00 m
Breite mehr als 4,00 m
Höhe mehr als 4,35 m.
Der Faktor (f) wird mit folgenden festen Werten festgelegt:
ein Wert ist überschrittenf = 2
zwei Werte sind überschrittenf = 4
drei Werte sind überschrittenf = 6.
g)
Zusätzlicher ArbeitsaufwandEntsteht bei der Erlaubnis-​ beziehungsweise Genehmigungsbehörde oder bei den übrigen beteiligten Stellen zusätzlicher Aufwand, der vom Antragsteller veranlasst wurde und der nicht bereits von den Kriterien nach den Buchstaben a bis f abgedeckt ist, so ist folgender Faktor (f) anzuwenden:
Aufwand normalf = 0
Aufwand erhöhtf = 1
Aufwand hochf = 2
Aufwand sehr hochf = 3
Aufwand außergewöhnlich hochf = 4.
Das Kriterium „Zusätzlicher Arbeitsaufwand“ gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Der höchste jeweils im Einzelfall ermittelte Aufwand ist für die Bestimmung des Faktors (f) maßgeblich: