- Siegelfeld:
- rund, 2/3 Kreis, reinweiß RAL 9010, schwarz umrandet, Konturlinie 0,5 mm, Siegeldruck rund, Durchmesser 20 mm.
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen (Fundstelle: BGBl. I 2011, 188 - 202;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Ausgestaltung der Kennzeichen (Fundstelle: BGBl. I 2011, 188 - 202;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
- AbmessungenDie Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
- a)
- einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
- b)
- zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
- c)
- Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm - d)
- verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
- 2.
- Schrift
- 2.1
- Beschriftung (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift –)Die Beschriftung muss den Schriftmustern „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ entsprechen. Die Schriftmuster können bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 51401
- Bergisch Gladbach, bezogen werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen, grünen oder roten Rand, zum Euro-Feld oder zum Feld, in dem der Betriebszeitraum oder das Ablaufdatum angegeben ist, muss auf beiden Seiten gleich sein. Bei der Fertigung der Kennzeichen dürfen die nachstehenden Toleranzen nicht über- oder unterschritten werden.
- 2.1.1
- einzeilige und zweizeilige Kennzeichen:
- a)
- Schrifthöhe + 2,0 mm bis – 1,0 mm,
- b)
- Strichbreite der Beschriftung ± 1,0 mm,
- c)
- Strichbreite des Randes + 2,0 mm bis – 1,0 mm
- 2.1.2
- Kraftradkennzeichen und verkleinerte zweizeilige Kennzeichen:
- a)
- Schrifthöhe + 1,0 mm bis – 0,5 mm,
- b)
- Strichbreite der Beschriftung ± 0,5 mm,
- c)
- Strichbreite des Randes + 1,0 mm bis – 0,5 mm
- 2.2
- Schriftarten
- 2.2.1
- Mittelschrift 75 mm
- 2.2.2
- Engschrift 75 mm
- 2.2.3
- verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen)
- 2.3
- abweichende Schrift für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen:Die Beschriftung erfolgt nach dem anliegenden Schriftmuster der Normvorschrift DIN 1451 (nach dem Hilfsnetz hergestellt), und zwar grundsätzlich für Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette Engschrift verwendet werden. Bei Umlauten darf die vorgesehene Schrifthöhe nicht überschritten werden. Der waagerechte Ab‑