Die schematische Darstellung des HU-​Plakettenträgers enthält die HU-​Plakette nach Anlage IX der Straßenverkehrs-​Zulassungs-Ordnung (zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8) und die auf dem Plakettenträger aufgebrachten Merkmale „Kennzeichen“ und „verkürzte Fahrzeug-​Identifizierungsnummer“ und das herstellerspezifische Merkmal.
aa)
Die Maße des HU-​Plakettenträgers ergeben sich wie folgt:Abbildung 5: Bemaßung des HU-​Plakettenträgers
bb)
Das Kennzeichen ist in der rechten oberen Ecke des Plakettenträgers senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und 1,5 mm vom äußeren rechten Rand des Plakettenträgers – darzustellen.
cc)
Die verkürzte Fahrzeug-​Identifizierungsnummer ist in der rechten oberen Ecke des Plakettenträgers senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und links vom eingedruckten „Kennzeichen“ nach Doppelbuchstabe bb vom äußeren rechten Rand des Plakettenträgers – darzustellen.
dd)
Das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal ist in der linken oberen Ecke des Plakettenträgers so darzustellen, dass es in einer Vorbehaltsfläche von 4 x 4 mm auf den Schnittpunkten der Rechteckdiagonalen zu platzieren ist.
ee)
Plakettenträger mit beispielhaftem Zerstörungsbild:Abbildung 6: HU-​Plakettenträger mit Zerstörungsbild
Anlage 5 (zu § 11 Absatz 1)
Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 203 - 205;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)


1.
Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil I:
Trägermaterial:
Neobond (150 g/m²), Farbe weiß
Format:
Breite 210 mm, Höhe 105 mm, zweimal faltbar auf DIN A7, zweiseitig bedruckt.
In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale:
Wasserzeichen (Motiv: „Stilisierter Adler“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei),
Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
Planchetten, fluoreszierend,
Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
2.
Sicherheitsmerkmale:Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf:
mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweistufig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf beiden Seiten,
Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-​Licht fluoreszierend),
Textfarbe dunkelgrün (unter UV-​Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
optisch-​variables Element in Form eines Kinegrams (Motiv: „Sonne 40“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei) auf der Rückseite des Dokuments einschließlich eines maschinell prüfbaren Merkmals; das Kinegramm wird durch die Vordrucknummerierung teilweise überdruckt. Die Vordrucknummerierung wird dunkelblau (unter UV-​Licht gelb-​grün fluoreszierend) aufgebracht,