bb)
Farbe:Mittiges Beschriftungsfeld silbergrau mit 4 mm umlaufendem, farbigem Rand (Verkehrsgrün, RAL 6024).
cc)
Zusätzlich muss ein herstellerspezifisches, unsichtbares Kennzeichen in der Nähe der Druckstücknummer angebracht werden. Die sichtbare Markierung soll als fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung gewährleisten, dass die auf ihr angebrachte Druckstücknummer und der 2D-​Code beim Freilegen oder einer Manipulation unwiderruflich zerstört werden. Durch das Entfernen der sichtbaren Abdeckung ist
aaa)
ein irreversibles 2-​farbiges Farbmuster (Schraffur Verkehrsblau RAL 5017/Verkehrsweiß RAL 9016, 45 Grad nach rechts geneigt, Strichstärke 1 mm) oder
bbb)
ein irreversibles 1-​farbiges Farbmuster (Verkehrsgrün, RAL 6024)
freigelegt und die Manipulation oder gewollte Öffnung erkennbar.
Abbildung zur sichtbaren Markierung:Abbildung zur darunterliegenden Markierung mit Sicherheitscode nach Sichtbarmachung:
5.
Druckstücknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I:Die Druckstücknummer ist in maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-​Code in Form des DataMatrix-​Codes. Die Zusammensetzung der Druckstücknummer erfolgt entsprechend der Vorgaben aus Anlage 4a Nummer 1. Der 2D-​Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm. Als Schriftart ist Arial-​Bold mindestens 4 Punkt – schwarz – und für die Klarschriftnummer die Schriftart Arial-​Bold mindestens 7 Punkt – schwarz – zu verwenden.
6.
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I:Der Sicherheitscode muss unmittelbar lesbar sein und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-​Code in Form des DataMatrix-​Codes und der Sicherheitscode darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus dieser ableitbar sein. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I besteht aus sieben Zeichen. Im Übrigen erfolgt die Zusammensetzung des Sicherheitscodes entsprechend der Vorgaben aus Anlage 4a Nummer 2. Der 2D-​Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm. Für die Klarschriftnummer ist die Schriftart Arial-​Bold mindestens 8 Punkt – schwarz – zu verwenden, für die Schrift „Außer Betrieb gesetzt“ Arial-​Bold 5 Punkt – schwarz –. Der Sicherheitscode kann nicht durch Durchleuchten erkannt werden.
Vorderseite
Rückseite
Anlage 6 (zu § 11 Absatz 4)
Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 206 - 207;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)
Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5
Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2)
Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 208 - 209;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)