- bb)
- Farbe:Mittiges Beschriftungsfeld silbergrau mit 4 mm umlaufendem, farbigem Rand (Verkehrsgrün, RAL 6024).
- cc)
- Zusätzlich muss ein herstellerspezifisches, unsichtbares Kennzeichen in der Nähe der Druckstücknummer angebracht werden. Die sichtbare Markierung soll als fälschungserschwerende Sicherheitsabdeckung gewährleisten, dass die auf ihr angebrachte Druckstücknummer und der 2D-Code beim Freilegen oder einer Manipulation unwiderruflich zerstört werden. Durch das Entfernen der sichtbaren Abdeckung ist
- aaa)
- ein irreversibles 2-farbiges Farbmuster (Schraffur Verkehrsblau RAL 5017/Verkehrsweiß RAL 9016, 45 Grad nach rechts geneigt, Strichstärke 1 mm) oder
- bbb)
- ein irreversibles 1-farbiges Farbmuster (Verkehrsgrün, RAL 6024)
- 5.
- Druckstücknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I:Die Druckstücknummer ist in maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes. Die Zusammensetzung der Druckstücknummer erfolgt entsprechend der Vorgaben aus Anlage 4a Nummer 1. Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm. Als Schriftart ist Arial-Bold mindestens 4 Punkt – schwarz – und für die Klarschriftnummer die Schriftart Arial-Bold mindestens 7 Punkt – schwarz – zu verwenden.
- 6.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I:Der Sicherheitscode muss unmittelbar lesbar sein und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes und der Sicherheitscode darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus dieser ableitbar sein. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I besteht aus sieben Zeichen. Im Übrigen erfolgt die Zusammensetzung des Sicherheitscodes entsprechend der Vorgaben aus Anlage 4a Nummer 2. Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm. Für die Klarschriftnummer ist die Schriftart Arial-Bold mindestens 8 Punkt – schwarz – zu verwenden, für die Schrift „Außer Betrieb gesetzt“ Arial-Bold 5 Punkt – schwarz –. Der Sicherheitscode kann nicht durch Durchleuchten erkannt werden.
Vorderseite
Rückseite
Anlage 6 (zu § 11 Absatz 4)
Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr (Fundstelle: BGBl. I 2011, 206 - 207;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr (Fundstelle: BGBl. I 2011, 206 - 207;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)
Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage 5
Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fundstelle: BGBl. I 2011, 208 - 209;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fundstelle: BGBl. I 2011, 208 - 209;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)