- freigelegt und die Freilegung oder Manipulation erkennbar.
Abbildung der sichtbaren Markierung:2 D-Code der Druckstücknummer der Markierung Druckstücknummer der Markierung
Abbildung der freigelegten Markierung mit Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II:
Abbildung der manipulierten Markierung:
- freigelegt und die Freilegung oder Manipulation erkennbar.
- 4.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II:Der Sicherheitscode muss unmittelbar lesbar sein und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code in Form des DataMatrix-Codes. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus zwölf alphanumerischen Zeichen. Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, sowie Ziffern von 0 bis 9. Das erste Zeichen ermöglicht die Unterscheidung der jeweiligen Funktion der Nachweisnummer. Die Zeichen zwei bis elf sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen. Das zwölfte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis elf. Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach dem Modulus-11-Verfahren. Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5 x 5 mm. Für die Klarschriftnummer ist die Schriftart
- OCR-B mindestens 8 Punkt – schwarz – zu verwenden. Der Sicherheitscode darf nicht bei vorder- oder rückseitiger Durchleuchtung erkannt werden.
Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer Markierung
Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegter Markierung
Anlage 8 (zu § 15)
Verwertungsnachweis (Fundstelle: BGBl. I 2011, 210 - 213);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)
Verwertungsnachweis (Fundstelle: BGBl. I 2011, 210 - 213);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)
- 1.
- AllgemeinesDer Verwertungsnachweis besteht aus einem Satz mit vier Ausfertigungen (Blättern).Jedes Blatt besteht aus zwei Seiten.Die erste Ausfertigung (Blatt 1) der Seiten 1 bis 2 des Vordrucks enthält in der Kopfzeile folgende Bezeichnung:
„Diese Ausfertigung (rosa) ist für den Fahrzeughalter/-eigentümer bestimmt. “Blatt 2 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:
„Diese Ausfertigung (altgold) ist für den Demontagebetrieb bestimmt. “Blatt 3 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:
„Diese Ausfertigung (blau) ist für die Schredderanlage bestimmt. “Blatt 4 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:
„Diese Ausfertigung (weiß) ist für die Annahme-/Rücknahmestelle bestimmt. “ - 2.
- FormatEin Muster des Vordrucks ist in Abschnitt 2 verkleinert wiedergegeben. Zur ordnungsgemäßen Verwendung ist der