- mindestens 0,35 mm, bei Aluminiumblech mindestens 0,50 mm betragen. Wird anderes Material verwendet, so muss es eine entsprechende Festigkeit besitzen.
Anlage 13 (zu § 29a Absatz 2 Nummer 3)
Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge (Fundstelle: BGBl I 2019, 766)
Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge (Fundstelle: BGBl I 2019, 766)
- 1.
- Schematische DarstellungEnthält eine Zeile nur eine oder zwei Ziffern oder einen oder zwei Buchstaben, so sind Zahlen und Buchstaben in der Mitte der Zeile anzubringen. Der Abstand vom Rand ist entsprechend zu vergrößern; die übrigen Abstände dürfen nur bis zum angegebenen Höchstmaß vergrößert werden.
- 2.
- Die Beschriftung erfolgt nach dem Schriftmuster „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift). Die Beschriftung muss den Schriftmustern „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ entsprechen. Die Schriftmuster können bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 51401 Bergisch Gladbach, bezogen werden.
- 3.
- Maße der Beschriftung und des Randes
Art der
BeschriftungSchrifthöhe Schriftbreite Waagrechter Abstand
der Ziffern und Buchstaben
voneinanderWaagrechter Abstand
der Beschriftung vom schwarzen,
blauen oder grünen Rand
mindestensSenkrechter Abstand
der Ziffern und Buchstaben
voneinanderSenkrechter Abstand
der Beschriftung vom schwarzen,
blauen oder grünen RandBreite des schwarzen,
blauen oder grünen RandesHöhe des Rahmens
einschließlich schwarzem,
blauem oder grünen RandBreite des Rahmens
einschließlich schwarzem,
blauem oder grünem RandAußenradius
an allen 4 Eckenmm mm mm mm mm mm mm mm mm mm der Plakette 24,5 Ziffern:
10,5
Buch-
staben:
12,3Ziffern:
4,1
Buch-
staben:
3,0Ziffern:
4,5
Buch-
staben:
3,06,0 3,0 2,0 65,0 52,8 5,0 des unteren Randes 1,5 0,9 mindestens 0,1 mindestens 0,5 – – – – – – Allgemeintoleranzen nach ISO 2768-1 – Toleranzklasse c (grob) - 4.
- FarbenDie Farbtöne des Randes und der Beschriftung sind dem Farbregister RAL 840 HR zu entnehmen, und zwar für schwarz RAL 9005, blau RAL 5012 und grün RAL 6010. Der Farbton des Untergrundes der Plakette ist weiß nach DIN 6171 Teil 1: 03.89, Tabelle 3.
- 5.
- ErgänzungsbestimmungenDas verwendete Material muss eine hinreichende Festigkeit sowie Witterungsbeständigkeit des Aufklebers gewährleisten. Die Plakette samt ihrer vollflächigen Verklebung muss so beschaffen sein, dass diese beim Abziehen reißt, oder es müssen durch Augenschein deutlich erkennbare Veränderungen des Folienkörpers nach einem Entfernen aufgetreten sein, so dass dieser nicht wiederverwendbar wird. Das fälschungserschwerende Merkmal ist in Gestalt eines transparenten diffraktiven Hologrammmotivs, das dauernd fest mit der Folie verbunden