Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
Taxischild/Beleuchtungseinrichtung●Ausführung●
●
Zustand
Funktion
Fahrzeugfarbe●Ausführung
– Zulässigkeit
Unternehmeranschrift●Ausführung
Fahrpreisanzeiger●
●
Ausführung
Verplombung
●Zustand
Alarmeinrichtung●
●
Ausführung
– Zulässigkeit
Funktion
●Zustand
6.9.3
Krankenkraftwagen
Kennzeichnung●Ausführung, Anbringung
– Zulässigkeit
●Zustand
Inneneinrichtung●Ausführung●Zustand
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
6.10
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer●
●
Zustand
– Auffälligkeiten
Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
●Zustand
Fabrikschild●Ausführung, Anbringung
– Zulässigkeit
●Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG●
●
Zustand
– Auffälligkeiten
Ausführung
– Auffälligkeiten
●Übereinstimmung mit den
tatsächlichen Maßen
amtliches Kennzeichen
(vorne und hinten)
●
●
Zustand
Ausführung
Fahrzeugdokumente●Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen
Anlage VIIIb (Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2)
Anerkennung von Überwachungsorganisationen
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 748 - 751;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1
Allgemeines

Die Anerkennung von Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen (im Folgenden als HU und SP bezeichnet) sowie Abnahmen (§ 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 oder 4) obliegt der zuständigen obersten Landesbehörde oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen (Anerkennungsbehörden).