Gesamtsystem ● Einhaltung von Vorgaben Taxischild/Beleuchtungseinrichtung ● Ausführung ●
●Zustand
FunktionFahrzeugfarbe ● Ausführung
– ZulässigkeitUnternehmeranschrift ● Ausführung Fahrpreisanzeiger ●
●Ausführung
Verplombung● Zustand Alarmeinrichtung ●
●Ausführung
– Zulässigkeit
Funktion● Zustand - 6.9.3
- Krankenkraftwagen
Kennzeichnung ● Ausführung, Anbringung
– Zulässigkeit● Zustand Inneneinrichtung ● Ausführung ● Zustand Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele) - 6.10
- Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer ●
●Zustand
– Auffälligkeiten
Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten● Zustand Fabrikschild ● Ausführung, Anbringung
– Zulässigkeit● Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG ●
●Zustand
– Auffälligkeiten
Ausführung
– Auffälligkeiten● Übereinstimmung mit den
tatsächlichen Maßenamtliches Kennzeichen
(vorne und hinten)●
●Zustand
AusführungFahrzeugdokumente ● Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen
Anlage VIIIb (Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2)
Anerkennung von Überwachungsorganisationen (Fundstelle: BGBl. I 2012, 748 - 751;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anerkennung von Überwachungsorganisationen (Fundstelle: BGBl. I 2012, 748 - 751;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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- Allgemeines
Die Anerkennung von Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen (im Folgenden als HU und SP bezeichnet) sowie Abnahmen (§ 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 oder 4) obliegt der zuständigen obersten Landesbehörde oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen (Anerkennungsbehörden).