GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Taxischild/BeleuchtungseinrichtungAusführung
Zustand
Funktion
FahrzeugfarbeAusführung
Zulässigkeit
UnternehmeranschriftAusführung
Fahrpreisanzeiger
Ausführung
Verplombung
Zustand
Alarmeinrichtung
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
Zustand
6.9.3
Krankenkraftwagen
KennzeichnungAusführung, Anbringung
Zulässigkeit
Zustand
InneneinrichtungAusführungZustand
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
6.10
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
Zustand
FabrikschildAusführung, Anbringung
Zulässigkeit
Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Auffälligkeiten
Übereinstimmung mit den
tatsächlichen Maßen
amtliches Kennzeichen
(vorne und hinten)

Zustand
Ausführung
FahrzeugdokumenteÜbereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen
Anlage VIIIb (Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2)
Anerkennung von Überwachungsorganisationen
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 748 - 751;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1
Allgemeines

Die Anerkennung von Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen (im Folgenden als HU und SP bezeichnet) sowie Abnahmen (§ 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 oder 4) obliegt der zuständigen obersten Landesbehörde oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen (Anerkennungsbehörden).