Nennwerte des Luftdurchsatzes G
Liter/Sekunde
Absorptionskoeffizient k
m
42
45
50
2,26
2,19
2,08
55
60
65
70
1,985
1,90
1,84
1,775
75
80
85
1,72
1,665
1,62
90
95
100
1,575
1,535
1,495
105
110
115
1,465
1,425
1,395
120
125
130
1,37
1,345
1,32
135
140
145
1,30
1,27
1,25
150
155
160
1,225
1,205
1,19
165
170
175
1,17
1,155
1,14
180
185
190
1,125
1,11
1,095
195
200
1,08
1,065
Anmerkung: Die vorstehenden Werte sind auf 0,01 oder 0,005 gerundet; dies bedeutet jedoch nicht, dass die Messungen mit dieser Genauigkeit durchgeführt werden müssen.


1
AnwendungsbereichIn diesem Anhang sind die Bedingungen festgelegt, denen die Trübungsmessgeräte entsprechen müssen, die für Prüfun‑
gen nach den Anhängen III und IV benutzt werden.
2
Grundsätzliche Vorschriften für die Trübungsmessgeräte
2.1
Das zu messende Gas muss sich in einer Kammer befinden, deren Innenflächen nicht reflektierend sind.
2.2
Die effektive Länge der Lichtabsorptionsstrecke ist unter Berücksichtigung des möglichen Einflusses von Schutzeinrichtungen für die Lichtquelle und für die Fotozelle zu bestimmen. Diese effektive Länge ist auf dem Gerät anzugeben.
2.3
Die Anzeigeeinrichtung des Trübungsmessgeräts muss zwei Skalen haben. Die eine muss absolute Einheiten der Lichtabsorption von 0 bis (m) aufweisen, die andere muss linear von 0 bis 100 geteilt sein; beide Skalen müssen sich von dem Wert 0 für den gesamten Lichtstrom bis zu dem Größtwert der Skalen für die vollständige Lichtundurchlässigkeit erstrecken.
3
Bauvorschriften
3.1
AllgemeinesTrübungsmessgeräte müssen so beschaffen sein, dass die Rauchkammer mit Rauch gleichmäßiger Trübung gefüllt ist, wenn sie bei gleichbleibenden Drehzahlen betrieben werden.
3.2
Rauchkammer und Gehäuse des Trübungsmessgeräts
3.2.1
Das auf die Fotozelle fallende Streulicht, das von inneren Reflektionen oder von Lichtstreuung herrührt, muss auf ein Mindestmaß beschränkt sein (zum Beispiel durch eine mattschwarze Oberfläche der inneren Flächen und eine geeignete allgemeine Anordnung).
3.2.2
Die optischen Eigenschaften müssen gewährleisten, dass der Wert für Streuung und Reflektion zusammen eine Einheit der linearen Skala nicht überschreitet, wenn die Rauchkammer durch Rauch mit einem Absorptionskoeffizienten von etwa 1,7 m gefüllt ist.