Stickoxid-​Minderungssystem mit hoher Minderungsleistung zur Unterschreitung des Emissionswertes von 270 mg/km Stickoxid, wobei die Minderungsleistung erreicht wird
1.
durch technische Änderung
a)
mittels Hardware-​Nachrüstung oder
b)
mittels Software-​Updates oder
2.
ohne technische Änderung bereits im Ausgangszustand.
Einbau:Die Durchführung der technischen Änderung, sowohl durch Einbau der Hardware-​Nachrüstung als auch durch Installation des Software-​Updates. Die Regelungen der §§ 19 und 22 zum Einbau von Teilen gelten entsprechend für die Installation von Software-​Updates.Stickoxid-​Minderungssystem-Familie (NOMS-​Pkw-Familie):Familie aller NOMS-​Pkw, die in ihrer Funktion als technisch identisch nach den Übereinstimmungskriterien für NOMS-​Pkw nach Nummer 3 angesehen werden.Fahrzeugemissionstyp:Fahrzeugtyp, dem eine eigene Typgenehmigung nach den nach einer der in Nummer 1.1 aufgeführten Vorschriften sowie eine eigene Genehmigungsnummer erteilt worden sind.Partikelminderungssystem (PMS):Eine Abgasnachbehandlung zur Verringerung der Partikelemission durch mechanische oder aerodynamische Separation der Partikel aus dem Abgasstrom oder durch Diffusions-​ oder Trägheitseffekte oder durch die Kombination von Diffusions-​ und Trägheitseffekten. Motorspezifische Änderungen an Bauteilen, an elektronischen Bauteilen und an elektronischen Komponenten zählen nicht zu den Partikelminderungssystemen.Reagens:
Ein Stoff, der im Fahrzeug mitgeführt und auf Veranlassung des Stickoxid-​Minderungssystems in das Abgasnachbehandlungssystem eingeleitet wird, um dort durch chemische Reaktion eine Reduzierung der Stickoxid-​Emissionen zu bewirken. Kraftstoffe zählen nicht zu den Reagenzien.Ausgangssystem:Das vor Einbau des NOMS-​Pkw im Fahrzeug vorhandene System zur innermotorischen Emissionsreduzierung und Abgasnachbehandlung, bestehend aus dem ursprünglich (typ-)genehmigten System sowie aus einem möglicherweise bereits nachgerüsteten PMS.Hersteller:Ein Anbieter von Hardware-​Nachrüstsystemen oder Software-​Updates, welcher für die Belange der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), die seine Produkte betreffen, zuständig ist.Fahrzeughersteller:Inhaber der Typgenehmigung hinsichtlich der Fahrzeugemissionen oder des Gesamtfahrzeugs.PEMS-​Prüffamilie:Eine PEMS-​Prüffamilie besteht aus Fahrzeugen mit ähnlichen Emissionsmerkmalen.
1.3
Abkürzungsverzeichnis