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Übereinstimmungskriterien für NOMS-​Pkw bei Hardware-​NachrüstungDie für ein NOMS-​Pkw mit Hardware-​Nachrüstung erteilte ABE kann weitere Systeme (in anderen Konfigurationen oder für andere Anwendungen) umfassen, sofern diese Systeme
1.
hinsichtlich der Merkmale nach den Absätzen 14, 15 und 16 der Regelung Nr. 132 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung emissionsmindernder Einrichtungen zur Nachrüstung (REC) für mit Selbstzündungsmotoren ausgerüstete schwere Nutzfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, Änderungsserie 01 (ABl. L 109 vom 27.4.2018, S. 100) nicht von dem nach Nummer 7 geprüften System abweichen und
2.
im Beschreibungsbogen der Genehmigung aufgeführt sind.
Umfasst eine ABE weitere Systeme, so ist in dieser ABE eines der in den PEMS-​Prüffamilien nach Nummer 4.1 geprüften Systeme als Stammsystem zu definieren.
4
PEMS-​PrüffamilieFür die Durchführung der Prüfung des NOMS-​Pkw gemäß Nummer 7 können Fahrzeugemissionstypen in PEMS-​Prüffamilien zusammengefasst werden. Innerhalb der jeweiligen PEMS-​Prüffamilien ist ein repräsentatives Fahrzeug zu bestimmen, an dem die Prüfung durchgeführt werden soll (Messfahrzeug).Die Prüfung ist für jede PEMS-​Prüffamilie mit dem jeweiligen Messfahrzeug gemäß Nummer 4.3 durchzuführen. Die Definition des Verwendungsbereiches erfolgt nach Nummer 5.Für die Einbeziehung von Fahrzeugemissionstypen in die PEMS-​Prüffamilie müssen die Anforderungen der Nummern
4.1 und 4.2 erfüllt sein.
4.1
FahrzeugherstellerFür jeden Fahrzeughersteller ist eine eigene PEMS-​Prüffamilie zu definieren.Mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde kann die PEMS-​Prüffamilie auf Fahrzeugemissionstypen mehrerer Fahrzeughersteller ausgeweitet werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass die verwendeten Antriebssysteme baugleich sind.
4.2
Technische KriterienBei den Fahrzeugemissionstypen einer PEMS-​Prüffamilie müssen die folgenden technischen Kriterien übereinstimmen:
Zylinderanzahl und -​anordnung
Ansaugsystem (natürlich ansaugend, mechanisch aufgeladen oder turbogeladen)
Einspritzsystem
Gesamtzylinderhubvolumen (1 000 cm Differenz zwischen dem kleinsten und dem größten Gesamtzylinderhubvolumen der PEMS-​Prüffamilie)
Wirkprinzip der schadstoffreduzierenden Maßnahmen
Ausgangssystem, z. B.:
Abgasrückführung – Hochdruck oder Niederdruck
Abgasrückführung – gekühlt oder ungekühlt
PMS
NO-​Speicherkatalysator
SCR-​Katalysator
Emissionsklasse
Abweichungen von den vorgenannten Kriterien sind vorab durch die Genehmigungsbehörde zu genehmigen.
4.3
MessfahrzeugDie Durchführung der Prüfung des NOMS-​Pkw gemäß Nummer 7 erfolgt pro Ausgangssystem und Emissionsklasse nach Nummer 1.1 für ein repräsentatives Fahrzeug aus der nach