- 3
- Übereinstimmungskriterien für NOMS-Pkw bei Hardware-NachrüstungDie für ein NOMS-Pkw mit Hardware-Nachrüstung erteilte ABE kann weitere Systeme (in anderen Konfigurationen oder für andere Anwendungen) umfassen, sofern diese Systeme
- 1.
- hinsichtlich der Merkmale nach den Absätzen 14, 15 und 16 der Regelung Nr. 132 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung emissionsmindernder Einrichtungen zur Nachrüstung (REC) für mit Selbstzündungsmotoren ausgerüstete schwere Nutzfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, Änderungsserie 01 (ABl. L 109 vom 27.4.2018, S. 100) nicht von dem nach Nummer 7 geprüften System abweichen und
- 2.
- im Beschreibungsbogen der Genehmigung aufgeführt sind.
- 4
- PEMS-PrüffamilieFür die Durchführung der Prüfung des NOMS-Pkw gemäß Nummer 7 können Fahrzeugemissionstypen in PEMS-Prüffamilien zusammengefasst werden. Innerhalb der jeweiligen PEMS-Prüffamilien ist ein repräsentatives Fahrzeug zu bestimmen, an dem die Prüfung durchgeführt werden soll (Messfahrzeug).Die Prüfung ist für jede PEMS-Prüffamilie mit dem jeweiligen Messfahrzeug gemäß Nummer 4.3 durchzuführen. Die Definition des Verwendungsbereiches erfolgt nach Nummer 5.Für die Einbeziehung von Fahrzeugemissionstypen in die PEMS-Prüffamilie müssen die Anforderungen der Nummern
- 4.1 und 4.2 erfüllt sein.
- 4.1
- FahrzeugherstellerFür jeden Fahrzeughersteller ist eine eigene PEMS-Prüffamilie zu definieren.Mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde kann die PEMS-Prüffamilie auf Fahrzeugemissionstypen mehrerer Fahrzeughersteller ausgeweitet werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass die verwendeten Antriebssysteme baugleich sind.
- 4.2
- Technische KriterienBei den Fahrzeugemissionstypen einer PEMS-Prüffamilie müssen die folgenden technischen Kriterien übereinstimmen:
- •
- Zylinderanzahl und -anordnung
- •
- Ansaugsystem (natürlich ansaugend, mechanisch aufgeladen oder turbogeladen)
- •
- Einspritzsystem
- •
- Gesamtzylinderhubvolumen (1 000 cm Differenz zwischen dem kleinsten und dem größten Gesamtzylinderhubvolumen der PEMS-Prüffamilie)
- •
- Wirkprinzip der schadstoffreduzierenden Maßnahmen
- •
- Ausgangssystem, z. B.:
- –
- Abgasrückführung – Hochdruck oder Niederdruck
- –
- Abgasrückführung – gekühlt oder ungekühlt
- –
- PMS
- –
- NO-Speicherkatalysator
- –
- SCR-Katalysator
- •
- Emissionsklasse
- 4.3
- MessfahrzeugDie Durchführung der Prüfung des NOMS-Pkw gemäß Nummer 7 erfolgt pro Ausgangssystem und Emissionsklasse nach Nummer 1.1 für ein repräsentatives Fahrzeug aus der nach