- 2.6
- Motornennleistung:
- 2.7
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer:
- 2.8
- Datum der Erstzulassung:
- 2.9
- Stand des Wegstreckenzählers:
- 3
- Angaben zum NOMS-Pkw
- 3.1
- Hersteller:
- 3.2
- Typ/Ausführung:
- 3.3
- Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis:
- 3.4
- Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22.
- 4
- Angaben zu den Fahrzeugpapieren:Mit dem Einbau eines in Nummer 3 beschriebenen NOMS-Pkw erfüllt das Kraftfahrzeug die Anforderungen zur Einhaltung des Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NO für die Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor der Emissionsklassen „Euro 4“ und „Euro 5“. In der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 „Bemerkungen“ ist das Fahrzeug wie folgt zu kennzeichnen:„NOMS-Pkw mit hoher Minderungsleistung, Typ, KBA (ABE-Nr. eintragen), ab (Einbaudatum eintragen)“.Ausführende Stelle: (Name, Anschrift und ggf. Kontrollnummer der nach Anlage VIIIc StVZO anerkannten AU-Kraftfahrzeugwerkstatt).Ort, Datum, Unterschrift und ggf. Prüfstempel mit Kennnummer der verantwortlichen Person, die den ordnungsgemäßen Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion des NOMS-Pkw bestätigt.
- 1
- Vorschriften zur Erlangung der Betriebserlaubnis
- 1.1
- AnwendungsbereichDiese Anlage regelt die zulässigen Emissionen luftverunreinigender Gase und Partikel von
- 1.
- Personenkraftwagen sowie
- 2.
- Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 800 kg mit Fremdzündungsmotoren (Ottomotoren) und Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren), mit mindestens vier Rädern, einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 400 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h.
- 1.2
- Begriffsbestimmungen
- a)
- Abgasemissionen: Luftverunreinigende Stoffe, die vom Motor über die Auslassöffnung durch die Auspuffanlage in die Atmosphäre abgegeben werden.
- b)
- Bezugsmasse: Leermasse zuzüglich 136 kg.
- c)
- Emissionsmindernde Bauteile: Bauteile, die zum Zwecke der Emissionsminderung luftverunreinigender Gase und Partikel in das Fahrzeug eingebaut werden.
- d)
- Emissionsrelevante Bauteile: Bauteile des Fahrzeugs, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Abgas-, Verdunstungs- und Kurbelgehäuseemissionen haben.
- e)
- Fahrzeuglebensdauer im Sinne dieser Anlage ist eine Fahrstrecke von 80 000 km oder eine Nutzungszeit von fünf Jahren.
- f)
- Fahrzeugtyp umfasst Fahrzeuge, die sich in ihrer Konstruktion und Bauweise nicht wesentlich unterscheiden.
- g)
- Gesamtmasse ist die vom Hersteller vorgeschriebene höchstzulässige Masse des Fahrzeugs.
- h)
- Kraftstoffsystem ist die Gesamtheit aller kraftstoffführenden Teile wie Kraftstofftank(s), Kraftstoffpumpe, Kraftstoffleitungen, Vergaser oder Einspritzanlagen. Es um‑