Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.1.1bis 104030
11.1.211 – 156050


Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro
bei Begehung
Fahrverbote in Monaten
bei Begehung
innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften
11.1.3bis 15 für mehr als
5 Minuten Dauer
oder in mehr
als zwei Fällen
nach Fahrtantritt
160140
11.1.416 – 20160140
11.1.521 – 25175150
11.1.626 – 302351751 Monat
11.1.731 – 403402551 Monat1 Monat
11.1.841 – 505604802 Monate1 Monat
11.1.951 – 607006003 Monate2 Monate
11.1.10über 608007003 Monate3 Monate
b)
kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.2.1bis 107060