ABCD
1Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 3
Bezeichnung der Stelle, die die Daten übermittelt hat, das Geschäftszeichen der Stelle und das Datum der Datenübermittlung(3)– alle übermittelnden Stellen– Auswärtiges Amt
– deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
– mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden
– Ausländerbehörden
ABCD
2Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Grundpersonalien– alle übermittelnden Stellen– Auswärtiges Amt
– deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
– mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden
– Ausländerbehörden
a)Vornamen(3)
b)Familienname(3)
c)abweichende Namensschreibweisen
– Familienname(3)
– Vorname(3)
d)andere Namen
– Genanntname(3)
– Künstlername(3)
– Ordensname(3)
– Aliasname(3)
– nicht definierter Name(3)
– frühere Namen(3)
– Vorname(3)
– Familienname(3)
e)Geschlecht(3)
f)Geburtsdatum(3)
g)Geburtsort(3)
h)Geburtsland(3)
i)Staatsangehörigkeit(3)