ABCD
9Bezeichnung der Daten
(§ 14 Abs. 1 VWDG)
Zeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung
durch folgende Stellen
(§ 14 Abs. 1 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG
i. V. m. § 14 Abs. 1 VWDG)
§ 14 Abs. 1 Satz 2– Zuspeicherung durch das Bundesverwaltungsamt– Auswärtiges Amt
– deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
– mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden
– Ausländerbehörden
– Sperre bei Nichtlöschung(2)
ABCD
10Bezeichnung der Daten
(§ 14 Abs. 2 VWDG)
Zeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung
durch folgende Stellen (§ 14 Abs. 2 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG
i. V. m. § 14 Abs. 2 VWDG i. V. m. § 12 Abs. 3 Satz 3 VWDG-DV)
§ 14 Abs. 2 Satz 2– Zuspeicherung durch das Bundesverwaltungsamt– Auswärtiges Amt
– deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
– mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden
– Ausländerbehörden
– Sperrvermerk bei Bestreiten der Richtigkeit(2)