3.
die Master-​Feeder-Vereinbarung oder die entsprechenden internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten gemäß § 272d Absatz 1 Satz 2,
4.
die Verwahrstellenvereinbarung im Sinne des § 272d Absatz 2, wenn für den geschlossenen Masterfonds und den geschlossenen Feederfonds verschiedene Verwahrstellen beauftragt wurden,
5.
die Abschlussprüfervereinbarung im Sinne des § 272d Absatz 3, wenn für den geschlossenen Masterfonds und den geschlossenen Feederfonds verschiedene Abschlussprüfer bestellt wurden und
6.
in den Fällen des § 272h die dort genannten Informationen für die Anleger.
(5) Der Wechsel der Anlage in einen anderen geschlossenen Masterfonds bedarf der Genehmigung durch die Bundesanstalt. Dem Antrag auf Genehmigung sind folgende Angaben und Unterlagen beizufügen:
1.
der Antrag auf Genehmigung der Änderung der Anlagebedingungen unter Bezeichnung des geschlossenen Masterfonds,
2.
die vorgenommenen Änderungen des Verkaufsprospekts und des Basisinformationsblattes gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 und
3.
die Unterlagen gemäß Absatz 4.
Die Genehmigung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Antrags zu erteilen, wenn alle in Satz 2 genannten Unterlagen vollständig vorliegen und der geschlossene Feederfonds, seine Verwahrstelle und sein Abschlussprüfer sowie der geschlossenen Masterfonds die Anforderungen nach diesem Unterabschnitt erfüllen. § 163 Absatz 2 Satz 2 und 4 bis 10 gilt entsprechend. § 267 Absatz 3 bleibt unberührt.
(6) § 172 gilt entsprechend.
§ 272b Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht (1) Der Verkaufsprospekt eines geschlossenen Feederfonds hat über die Angaben nach § 269 hinaus folgende Angaben zu enthalten:
1.
eine Erläuterung, dass es sich um den geschlossenen Feederfonds eines bestimmten geschlossenen Masterfonds handelt und er als solcher dauerhaft mindestens 85 Prozent seines Wertes in Anteile dieses geschlossenen Masterfonds anlegt,
2.
die Angabe des Risikoprofils und die Angabe, ob die Wertentwicklung von geschlossenen Feederfonds und geschlossenen Masterfonds identisch ist oder in welchem Ausmaß und aus welchen Gründen sie sich unterscheiden sowie eine Beschreibung der gemäß § 272c Absatz 1 getätigten Anlagen,
3.
eine kurze Beschreibung des geschlossenen Masterfonds, seiner Struktur, seines Anlageziels und seiner Anlagestrategie einschließlich des Risikoprofils und Angaben dazu, wo und wie der aktuelle Verkaufsprospekt des Masterfonds erhältlich ist sowie Angaben über den Sitz des Masterfonds,
4.
eine Zusammenfassung der geschlossenen Master-​Feeder-Vereinbarung nach § 272d Absatz 1 Satz 2 oder der entsprechenden internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten nach § 272d Absatz 1 Satz 3,
5.
einen Hinweis auf die Möglichkeiten für die Anleger, weitere Informationen über den geschlossenen Masterfonds und die geschlossene Master-​Feeder-Vereinbarung einzuholen,
6.
eine Beschreibung sämtlicher Vergütungen und Kosten, die der geschlossene Feederfonds auf Grund der Anlage in Anteilen des geschlossenen Masterfonds zu zahlen hat, sowie der gesamten Gebühren von geschlossenen Feederfonds und geschlossenen Masterfonds und
7.
eine Beschreibung der steuerlichen Auswirkungen der Anlage in den geschlossenen Masterfonds für den geschlossenen Feederfonds.