ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
– einfache Geländegestaltungx
– Einsaaten in der freien Landschaftx
– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx
– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen
Anforderungen (Kompensationserfordernissen)
x
– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx
– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx
– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder
durchschnittlichen Anforderungen
xx
In Stadt- und Ortslagen
– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx
– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx
– Freizeitparks und Parkanlagenx
– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx
– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex
– Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchenxx
Gebäudebegrünung
– Terrassen- und Dachgärtenx
– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
Spiel- und Sportanlagen
– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx
– Spielwiesenx
– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx
– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag
oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag
xx
– Spielplätzex
– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx
– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder
in stark reliefiertem Geländeumfeld
xx
– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx
– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebotx
Sonderanlagen
– Freilichtbühnenx
– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagenxx
Objekte
– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Zoologische und botanische Gärtenx
– Lärmschutzeinrichtungenx
– Garten- und Hallenschauenx
– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmalex
Sonstige Freianlagen
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx
GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
b)
Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
c)
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
d)
bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
e)
Ortsbesichtigung
f)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
LPH 2 Vorplanung
a)
Analysieren der Grundlagen
b)
Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
c)
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
d)
Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
e)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
f)
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
g)
Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
h)
Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen
i)
Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
j)
Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
k)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Erstellen von Leitungsbestandsplänen
vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
LPH 3 Entwurfsplanung
a)
Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
b)
Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
c)
fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
d)
Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
e)
Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
f)
Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
g)
Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
h)
Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit
i)
Bauzeiten- und Kostenplan
j)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit derMaßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
LPH 4 Genehmigungsplanung
a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b)
Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
c)
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
d)
Abstimmen mit Behörden
e)
Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
f)
Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien
Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
LPH 5 Ausführungsplanung
a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
b)
Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
c)
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
d)
Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
Koordination des Gesamtprojekts
Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
  
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
a)
Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b)
Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
c)
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
d)
Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
e)
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
f)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
g)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
a)
Einholen von Angeboten
b)
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels
c)
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
d)
Führen von Bietergesprächen
e)
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
f)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
g)
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
h)
Mitwirken bei der Auftragserteilung
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 8 Bauoberleitung
a)
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
b)
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
c)
Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
d)
Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
e)
Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
f)
Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
g)
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
h)
Übergabe des Objekts
i)
Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
j)
Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
Kostenkontrolle
Prüfen von Nachträgen
Erstellen eines Bauwerksbuchs
Erstellen von Bestandsplänen
Örtliche Bauüberwachung:
Plausibilitätsprüfung der Absteckung
Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
Dokumentation des Bauablaufs
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9 Objektbetreuung
a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke
Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet: