ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
a) Anlagen des Straßenverkehrs
Außerörtliche Straßen
– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Geländex
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex
– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex
– im Gebirgex
Innerörtliche Straßen und Plätze
– Anlieger- und Sammelstraßenx
– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen
mit der Umgebung)
x
– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen
oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)
x
– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen
mit der Umgebung)
x
Wege
– im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissenx
– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx
– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx
Plätze, Verkehrsflächen
– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerortsx
– innerörtliche Parkplätzex
– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungenx
– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungenx
– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straßex
– Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehrx
Tankstellen, Rastanlagen
– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungenx
– mit hohen verkehrstechnischen Anforderungenx
Knotenpunkte
– einfach höhengleichx
– schwierig höhengleichx
– sehr schwierig höhengleichx
– einfach höhenungleichx
– schwierig höhenungleichx
– sehr schwierig höhenungleichx
b) Anlagen des Schienenverkehrs
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke
– ohne Weichen und Kreuzungenx
– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Geländex
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex
– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe
– mit einfachen Spurplänenx
– mit schwierigen Spurplänenx
– mit sehr schwierigen Spurplänenx
c) Anlagen des Flugverkehrs
– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggeländex
– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfenx
– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfenx
GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
b)
Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten
c)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
a)
Analysieren der Grundlagen
b)
Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
c)
Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
d)
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
e)
Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung
f)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile
Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a)
Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
b)
Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
c)
Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
d)
Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau
e)
Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht
f)
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
g)
Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung
Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile
Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung
Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails
Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird
Nachweise der Erdbebensicherung
h)
Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
i)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 4 Genehmigungsplanung
a)
Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
b)
Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen
c)
Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners
d)
Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung
e)
Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
f)
Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne
Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen
Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen
Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)
Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
LPH 5 Ausführungsplanung
a)
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
b)
Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners
c)
Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)
d)
Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung
e)
Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau
Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten
Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau
Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a)
Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
b)
Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
c)
Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners
Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks
 diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten
Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten
LPH 8 Objektüberwachung
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen
Betontechnologische Beratung
Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen
14.2 Objektliste Tragwerksplanung
Nachstehende Tragwerke können in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet werden: