werke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad erforderlich sind,
7.
Stege und Brücken, soweit keine Grundleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 erforderlich sind,
8.
Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen Entwässerungsverhältnissen sowie andere Wege und befestigte Flächen, die als Gestaltungselement der Freianlagen geplant werden und für die keine Grundleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 und 4 erforderlich sind.
(2) Nicht anrechenbar sind für Grundleistungen bei Freianlagen die Kosten für
1.
das Gebäude sowie die in § 33 Absatz 3 genannten Kosten und
2.
den Unter-​ und Oberbau von Fußgängerbereichen ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung.
§ 39 Leistungsbild Freianlagen (1) Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten.
(2) § 34 Absatz 1 gilt entsprechend.
(3) Die Grundleistungen bei Freianlagen sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 40 bewertet:
1.
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,
2.
für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 10 Prozent,
3.
für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 16 Prozent,
4.
für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 4 Prozent,
5.
für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent,
6.
für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 7 Prozent,
7.
für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 3 Prozent,
8.
für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) mit 30 Prozent und
9.
für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit 2 Prozent.
(4) Anlage 11 Nummer 11.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.
§ 40 Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen (1) Für die in § 39 und der Anlage 11 Nummer 11.1 genannten Grundleistungen für Freianlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte: