Objektliste – Raumakustik Honorarzone I II III IV V Pausenhallen, Spielhallen, Liege- und Wandelhallen x Großraumbüros x Unterrichts-, Vortrags- und Sitzungsräume – bis 500 m x – 500 bis 1 500 m x – über 1 500 m x Filmtheater – bis 1 000 m x – 1 000 bis 3 000 m x – über 3 000 m x Kirchen – bis 1 000 m x – 1 000 bis 3 000 m x – über 3 000 m x Sporthallen, Turnhallen – nicht teilbar, bis 1 000 m x – teilbar, bis 3 000 m x Mehrzweckhallen – bis 3 000 m x – über 3 000 m x Konzertsäle, Theater, Opernhäuser x Tonaufnahmeräume, akustische Messräume x Innenräume mit veränderlichen akustischen Eigenschaften x - (8)
- § 52 Absatz 3 kann sinngemäß angewendet werden.
- 1.3
- Geotechnik
- 1.3.1
- Anwendungsbereich
- (1)
- Die Leistungen für Geotechnik umfassen die Beschreibung und Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse für Gebäude und Ingenieurbauwerke im Hinblick auf das Objekt und die Erarbeitung einer Grün‑
- dungsempfehlung. Dazu gehört auch die Beschreibung der Wechselwirkung zwischen Baugrund und Bauwerk sowie die Wechselwirkung mit der Umgebung.
- (2)
- Die Leistungen umfassen insbesondere das Festlegen von Baugrundkennwerten und von Kennwerten für rechnerische Nachweise zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Objektes, die Abschätzung zum Schwankungsbereich des Grundwassers sowie die Einordnung des Baugrunds nach bautechnischen Klassifikationsmerkmalen.
- 1.3.2
- Besondere Grundlagen des Honorars
- (1)
- Das Honorar der Grundleistungen richtet sich nach den anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung nach § 50 Absatz 1 bis 3 für das gesamte Objekt aus Bauwerk und Baugrube.
- (2)
- (weggefallen)
- 1.3.3
- Leistungsbild Geotechnik
- (1)
- Grundleistungen umfassen die Beschreibung und Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse sowie die daraus abzuleitenden Empfehlungen für die Gründung einschließlich der Angabe der Bemessungsgrößen für eine Flächen- oder Pfahlgründung, Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks, Angaben zur Auswirkung des Bauwerks auf die Umgebung und auf Nachbarbauwerke sowie Hinweise zur Bauausführung. Die Darstellung der Inhalte erfolgt im Geotechnischen Bericht.
- (2)
- Die Grundleistungen werden in folgenden Teilleistungen zusammengefasst und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare der Nummer 1.3.4 bewertet:
- 1.
- für die Teilleistung a (Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept) mit 15 Prozent,