| 1. Baugeometrische Beratung |
- a)
- Ermitteln des Leistungsumfanges in Abhängigkeit vom Projekt
- b)
- Beraten, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten und zur Konzeption eines Messprogramms
- c)
- Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
| - –
- Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen
- –
- Erarbeiten von Organisationsvorschlägen über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen der Objektvermessung
- –
- Erstellen von Messprogrammen für Bewegungs- und Deformationsmessungen einschließlich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung
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| 2. Absteckungsunterlagen |
- a)
- Berechnen der Detailgeometrie anhand der Ausführungsplanung, Erstellen eines Absteckungsplanes und Berechnen von Absteckungsdaten einschließlich Aufzeigen von Widersprüchen (Absteckungsunterlagen)
| - –
- Durchführen von zusätzlichen Aufnahmen und ergänzenden Berechnungen, falls keine qualifizierten Unterlagen aus der Leistungsphase vermessungstechnische Grundlagen vorliegen
- –
- Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (zum Beispiel Flächennutzung, Abstandsflächen)
- –
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Verwendung von Zwangspunkten (zum Beispiel bauordnungsrechtliche Vorgaben)
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| 3. Bauvorbereitende Vermessung |
- a)
- Prüfen und Ergänzen des bestehenden Festpunktfelds
- b)
- Zusammenstellung und Aufbereitung der Absteckungsdaten
- c)
- Absteckung: Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte) und des Baufelds in die Örtlichkeit
- d)
- Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen
| - –
- Absteckung auf besondere Anforderungen (zum Beispiel Archäologie, Ausholzung, Grobabsteckung, Kampfmittelräumung)
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| 4. Bauausführungsvermessung |
- a)
- Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
- b)
- Messungen zur Überprüfung und Sicherung von Fest- und Achspunkten
- c)
- Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
- d)
- Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punkten
- e)
- Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen und deren Dokumentation
- f)
- Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandplan
| - –
- Erstellen und Konkretisieren des Messprogramms
- –
- Absteckungen unter Berücksichtigung von belastungs- und fertigungstechnischen Verformungen
- –
- Prüfen der Maßgenauigkeit von Fertigteilen
- –
- Aufmaß von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Leistungen gegeben sind
- –
- Ausgabe von Baustellenbestandsplänen während der Bauausführung
- –
- Fortführen der vermessungstechnischen Bestandspläne nach Abschluss der Grundleistungen
- –
- Herstellen von Bestandsplänen
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| 5. Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung |
- a)
- Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen (Kontrollmessungen)
- b)
- Fertigen von Messprotokollen
- c)
- Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts
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- Prüfen der Mengenermittlungen
- –
- Beratung zu langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen und deren Durchführung
- –
- Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Anforderungen gegeben sind
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