die Ortung von metallischen Gegenständen begrenzt und zur Unterscheidung zwischen Minen und anderen metallischen Gegenständen ungeeignet sind.
c)
Flugkörperabwehrsysteme für Luftfahrzeuge (Aircraft Missile Protection Systems – AMPS).
Anmerkung:
Unternummer 0004c erfasst nicht Flugkörperabwehrsysteme für Luftfahrzeuge mit allen folgenden Merkmalen:
a)
mit folgenden Flugkörperwarnsensoren:
1.
passive Sensoren mit einer Spitzenempfindlichkeit zwischen 100-400 nm oder
2.
aktive Flugkörperwarnsensoren mit gepulstem Doppler-​Radar;
b)
Auswurfsysteme für Täuschkörper;
c)
Täuschkörper, die sowohl eine sichtbare Signatur als auch eine infrarote Signatur aussenden, um Boden-​Luft-Flugkörper auf sich zu lenken, und
d)
eingebaut in ein „ziviles Luftfahrzeug“ und mit allen folgenden Eigenschaften:
1.
das Flugkörperabwehrsystem für Luftfahrzeuge ist ausschließlich in dem bestimmten „zivilen Luftfahrzeug“ funktionsfähig, in das es selbst eingebaut ist und für das eines der folgenden Dokumente ausgestellt wurde:
a)
eine von den Zivilluftfahrtbehörden eines oder mehrerer EU-​Mitgliedstaaten oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-​Arrangements ausgestellte zivile Musterzulassung oder
b)
ein gleichwertiges, von der Internationalen Zivilluftfahrt-​Organisation (ICAO) aner‑
kanntes Dokument;
2.
das Flugkörperabwehrsystem für Luftfahrzeuge beinhaltet einen Schutz, um unbefugten Zugang zur „Software“ zu verhindern, und
3.
das Flugkörperabwehrsystem für Luftfahrzeuge beinhaltet einen aktiven Mechanismus, der das System in einen funktionsunfähigen Zustand bringt, sobald es aus dem „zivilen Luftfahrzeug“ entfernt wird, in das es eingebaut war.
0005
Feuerleiteinrichtungen, Überwachungs-​ und Alarmierungsausrüstung sowie verwandte Systeme, Prüf- oder Justierausrüstung und Ausrüstung für Gegenmaßnahmen wie folgt, besonders konstruiert für militärische Zwecke, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
a)
Waffenzielgeräte, die nicht von Unternummer 0001d oder 0002c erfasst werden, Bombenzielrechner, Rohrwaffenrichtgeräte und Waffensteuersysteme;
b)
andere Feuerleiteinrichtungen, Überwachungs-​ und Alarmierungsausrüstung sowie verwandte Systeme wie folgt:
1.
Zielerfassungs-​, Zielzuordnungs-​, Zielentfernungsmess-​, Zielüberwachungs-​ oder Zielverfolgungssysteme;
2.
Ortungs-​, Erkennungs-​ oder Identifizierungs-​Vorrichtungen;
3.
Datenverknüpfungs-​Ausrüstung (data fusion equipment) oder Ausrüstung zur Sensorintegration (sensor integration equipment);
c)
Ausrüstung für Gegenmaßnahmen gegen die von Unternummer 0005a oder 0005b erfasste Ausrüstung;