- die Ortung von metallischen Gegenständen begrenzt und zur Unterscheidung zwischen Minen und anderen metallischen Gegenständen ungeeignet sind.
- c)
- Flugkörperabwehrsysteme für Luftfahrzeuge (Aircraft Missile Protection Systems – AMPS).
- Anmerkung:
- Unternummer 0004c erfasst nicht Flugkörperabwehrsysteme für Luftfahrzeuge mit allen folgenden Merkmalen:
- a)
- mit folgenden Flugkörperwarnsensoren:
- 1.
- passive Sensoren mit einer Spitzenempfindlichkeit zwischen 100-400 nm oder
- 2.
- aktive Flugkörperwarnsensoren mit gepulstem Doppler-Radar;
- b)
- Auswurfsysteme für Täuschkörper;
- c)
- Täuschkörper, die sowohl eine sichtbare Signatur als auch eine infrarote Signatur aussenden, um Boden-Luft-Flugkörper auf sich zu lenken, und
- d)
- eingebaut in ein „ziviles Luftfahrzeug“ und mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- das Flugkörperabwehrsystem für Luftfahrzeuge ist ausschließlich in dem bestimmten „zivilen Luftfahrzeug“ funktionsfähig, in das es selbst eingebaut ist und für das eines der folgenden Dokumente ausgestellt wurde:
- a)
- eine von den Zivilluftfahrtbehörden eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements ausgestellte zivile Musterzulassung oder
- b)
- ein gleichwertiges, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) aner‑
- kanntes Dokument;
- 2.
- das Flugkörperabwehrsystem für Luftfahrzeuge beinhaltet einen Schutz, um unbefugten Zugang zur „Software“ zu verhindern, und
- 3.
- das Flugkörperabwehrsystem für Luftfahrzeuge beinhaltet einen aktiven Mechanismus, der das System in einen funktionsunfähigen Zustand bringt, sobald es aus dem „zivilen Luftfahrzeug“ entfernt wird, in das es eingebaut war.
- 0005
- Feuerleiteinrichtungen, Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung sowie verwandte Systeme, Prüf- oder Justierausrüstung und Ausrüstung für Gegenmaßnahmen wie folgt, besonders konstruiert für militärische Zwecke, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
- a)
- Waffenzielgeräte, die nicht von Unternummer 0001d oder 0002c erfasst werden, Bombenzielrechner, Rohrwaffenrichtgeräte und Waffensteuersysteme;
- b)
- andere Feuerleiteinrichtungen, Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung sowie verwandte Systeme wie folgt:
- 1.
- Zielerfassungs-, Zielzuordnungs-, Zielentfernungsmess-, Zielüberwachungs- oder Zielverfolgungssysteme;
- 2.
- Ortungs-, Erkennungs- oder Identifizierungs-Vorrichtungen;
- 3.
- Datenverknüpfungs-Ausrüstung (data fusion equipment) oder Ausrüstung zur Sensorintegration (sensor integration equipment);
- c)
- Ausrüstung für Gegenmaßnahmen gegen die von Unternummer 0005a oder 0005b erfasste Ausrüstung;