- 6.
- militärische Materialien, die für die Verwendung in Flammenwerfern oder Brandbomben besonders formulierte Verdicker für Kohlenwasserstoff-Brennstoffe enthalten, wie Metallstearate (z. B. Oktal (CAS-Nr. 637-12-7)) oder -palmitate,
- 7.
- Perchlorate, Chlorate und Chromate, die mit Metallpulver oder anderen energiereichen Brennstoffen gemischt sind,
- 8.
- kugelförmiges oder kugelähnliches Aluminiumpulver (CAS-Nr. 7429-90-5) mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 60 µm und hergestellt aus Material mit einem Aluminiumgehalt von mindestens 99 %,
- 9.
- Titansubhydrid (TiH) mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung n = 0,65-1,68,
- 10.
- flüssige Brennstoffe hoher Energiedichte, nicht von Unternummer 0008c1 erfasst, wie folgt:
- a)
- Brennstoffgemische mit sowohl festen wie flüssigen Bestandteilen (z. B. Borschlamm), mit einer massespezifischen Energiedichte größer/gleich 40 MJ/kg,
- b)
- andere Brennstoffe hoher Energiedichte und Brennstoffadditive (z. B. Cuban, ionische Lösungen, JP-7, JP-10), mit einer volumenspezifischen Energiedichte größer/gleich 37,5 GJ/m, gemessen bei 293 K (20 °C) und Atmosphärendruck (101,325 kPa),
- Anmerkung:
- Unternummer 0008c10b erfasst nicht raffinierte fossile Brennstoffe, Biobrennstoffe oder Brennstoffe für Triebwerke, zugelassen für die zivile Luftfahrt.
- 11.
- „Pyrotechnische“ und selbstentzündliche Materialien wie folgt:
- a)
- „Pyrotechnische“ oder selbstentzündliche Materialien besonders formuliert, um die Produktion von Strahlungsenergie in jedem Bereich des Infrarot(IR)-Spektrums zu erhöhen oder zu steuern,
- b)
- Mischungen von Magnesium, Polyetrafluorethylen (PTFE) und einem Vinylidendifluorid-Hexafluorpropylen-Copolymer (z. B. MTV),
- 12.
- Brennstoffgemische, „pyrotechnische“ Mischungen oder „energetische Materialien“, soweit nicht anderweitig von Nummer 0008 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
- a)
- enthalten mehr als 0,5 % Partikel aus folgenden Materialien:
- 1.
- Aluminium,
- 2.
- Beryllium,
- 3.
- Bor,
- 4.
- Zirkonium,
- 5.
- Magnesium oder
- 6.
- Titan,
- b)
- von Unternummer 0008c12a erfasste Partikel mit einer Größe kleiner als 200 nm in jeder Richtung und
- c)
- von Unternummer 0008c12a erfasste Partikel mit einem metallischen Anteil größer/gleich 60 %;
- Anmerkung:
- Unternummer 0008c12 schließt Thermite ein.
- d)
- Oxidationsmittel wie folgt und ,Mischungen‘ daraus:
- 1.
- ADN (Ammoniumdinitramid oder SR12) (CAS-Nr.140456-78-6),
- 2.
- AP (Ammoniumperchlorat) (CAS-Nr. 7790-98-9),