- 2.7
- Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerungeine Anlage oder ein IT-System, durch das eine oder mehrere Anlagen standortübergreifend gesteuert oder überwacht werden.
- 2.8
- Fernleitungsnetzein Netz zur Fernleitung im Sinne des § 3 Nummer 19 des Energiewirtschaftsgesetzes.
- 2.9
- Gasgrenzübergabestelleeine Netzkoppelstelle, die in der Regel zwischen einem deutschen Fernleitungsnetz und dem eines anderen Staates besteht, soweit diese nicht von einem deutschen Fernleitungsnetzbetreiber als Bestandteil dessen Fernleitungsnetzes betrieben wird.
- 2.10
- Gasspeichereine Speicheranlage im Sinne des § 3 Nummer 19c des Energiewirtschaftsgesetzes.
- 2.11
- Gasverteilernetzein Netz zur Verteilung von Gas im Sinne des § 3 Nummer 37 des Energiewirtschaftsgesetzes.
- 2.12
- Gas- oder Kapazitätshandelssystemeine Anlage oder ein elektronisches Handelssystem für den Handel von Gasmengen oder -kapazitäten.
- 2.13
- LNG-Anlageschwimmende oder landgebundene stationäre Anlagen oder Systeme zur Verflüssigung von Gas nach § 3 Nr. 19a EnWG oder zur Einfuhr, Entladung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Gas, einschließlich der Anlagenteile für Hilfsdienste und für die vorübergehende Speicherung von verflüssigtem Erdgas, die für die Wiederverdampfung und die anschließende Einspeisung in das Fernleitungsnetz erforderlich sind.
- 2.14
- Ölförderanlageeine Anlage zur Förderung von Erdöl aus einer Bohrung.
- 2.15
- Raffinerieeine Anlage zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl in Mineralölraffinerien im Sinne der Nummer 4.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
- 2.16
- Mineralölfernleitungeine Rohrfernleitung im Sinne der Rohrfernleitungsverordnung zum Transport von Erdöl oder Erdölprodukten.
- 2.17
- Erdöl- und Erdölproduktenlagereine Anlage zur Lagerung von Erdöl oder Mineralölprodukten.
- 2.18
- Anlage oder System von Aggregatoren zum Vertrieb von Kraftstoff und Heizöleine Anlage oder ein IT-System, das zur Disposition insbesondere von Tankkraftwagen, Kesselwagen oder Binnenschiffen verwendet wird, mit dem Ziel, den Vertrieb von Kraftstoff oder Heizöl abzuwickeln, zu koordinieren oder zu optimieren, unabhängig davon, ob durch die Anlage oder das IT-System Verbraucher beliefert werden.
- 2.19
- Tankstellennetzeine Anlage oder ein System zur Verbindung voneinander unabhängiger Tankstellen oder Flugfeldbetankungsanlagen mittels zentraler Komponenten (beispielsweise physischer oder datentechnischer Verbindungen). Eine zentrale Komponente dient der zentralen Erbringung wichtiger Aufgaben für den Betrieb der Tankstellen oder Flugfeldbetankungsanlagen eines Tankstellennetzes zur Versorgung mit Kraftstoff.
- 2.20
- Anlage oder System zur zentralen kommerziellen Steuerungeine Anlage oder ein System zur zentralen Steuerung oder Koordinierung der Betriebsplanung einer oder mehrerer Anlagen oder zur kommerziellen Abwicklung für eine oder