6.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.4.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme eines Durchschnittsverbrauchs von 44 m pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
22 Millionen m/Jahr = 44 m/Jahr x 500 000


Spalte ASpalte BSpalte CSpalte D
Nr.AnlagenkategorieBemessungskriteriumSchwellenwert
1Trinkwasserversorgung
1.1Gewinnung
1.1.1GewinnungsanlageGewonnene Wassermenge in
Millionen m/Jahr
22
1.2Aufbereitung
1.2.1Aufbereitungsanlage
(Wasserwerk)
Aufbereitete Trinkwassermenge in Millionen m/Jahr22
1.3Verteilung
1.3.1WasserverteilungssystemVerteilte Wassermenge in Millionen m/Jahr22
1.4Steuerung und Überwachung
1.4.1LeitzentraleVon den gesteuerten/überwachten Anlagen gewonnene, transportierte oder aufbereitete Wassermenge in Millionen m/Jahr22
2Abwasserbeseitigung
2.1Siedlungsentwässerung
2.1.1KanalisationAngeschlossene Einwohner500 000
2.2Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung
2.2.1KläranlageAusbaugröße in Einwohnerwerten500 000
2.3Steuerung und Überwachung
2.3.1LeitzentraleAusbaugrößen der Anlagen in Einwohnerwerten oder angeschlossene Einwohner der gesteuerten oder überwachten Anlagen500 000

1.
Für die in Teil 3 Spalte B Nummer 1 genannten Anlagenkategorien gelten grundsätzlich die Begriffsbestimmungen des §