- Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 eingereicht werden.
- 1.14
- System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäftenein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes.
- 1.15
- System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäftenein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.
- 1.16
- Wertpapier-Settlement-Systemein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
- 1.17
- Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibersein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.
- 1.18
- System eines Zentralverwahrersein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
- 1.19
- System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungenein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
- 1.20
- System für das Erzeugen und Weiterleiten von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten an einen Handelsplatz
- ein System, in dem Kundenaufträge zum Handel von Wertpapieren und Derivaten entgegengenommen, aufbereitet und an Handelsplätze weitergeleitet werden.
- 1.21
- System eines HandelsplatzesSystem eines Handelsplatzes im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014.
- 1.22
- Sonstiges Depotführungssystemein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird und nicht zur unmittelbaren Infrastruktur eines Zentralverwahrers in der Rolle eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers gehört.
- 1.23
- Vertragsverwaltungssystemein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis eines Lebensversicherers, einer privaten Krankenversicherung oder einer Kompositversicherung.
- 1.24
- Leistungssystemein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung und privater Krankenversicherung oder ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung, Speicherung, Berechnung und Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
- 1.25
- Schadensystem (Komposit)ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen.
- 1.26
- Auszahlungssystem