Personen bei einer Gesamtbevölkerung von 80 000 000 wie folgt berechnet:
3 270 000 t/Jahr ≈ (223 000 000 t/Jahr + 300 000 000 t/Jahr) / (80 000 000/500 000)
9.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.3.6 genannte Schwellenwert ist unter Annahme einer durchschnittlichen Frachtmenge der Seeschifffahrtsflotte von 3,75 Tonnen zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

1 875 000 t/Jahr = 3,75 t/Jahr x 500 000
10.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.3.7 genannte Schwellenwert ist unter Annahme einer durchschnittlichen Transportleistung der durch die Binnenschifffahrtsflotte transportierten Fracht von 691 Tonnenkilometern zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

345 500 000 tkm/Jahr = 691 tkm/Jahr x 500 000
11.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.6.1 und 1.6.2 genannte Schwellenwert ist unter Annahme einer durchschnittlichen Gütermenge im Straßenverkehr von 35,1 Tonnen pro Jahr zur Versorgung einer Person und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
17 550 000 t/Jahr = 35,1 t/Jahr x 500 000
Das ermittelte Gewicht von 17 550 000 Tonnen pro Jahr entspricht unter Annahme eines durchschnittlichen Gewichts einer Stückgutsendung von 330 Kilogramm der Anzahl von 53 200 000 Sendungen pro Jahr:
53 200 000 Sendungen/Jahr ≈ (17 550 000 t/Jahr) / (0,33t/Sendung)


Spalte ASpalte BSpalte CSpalte D
Nr.AnlagenkategorieBemessungskriteriumSchwellenwert
1Personen- und Güterverkehr
1.1Luftverkehr
1.1.1Anlage oder System zur Passagierabfertigung an FlugplätzenAnzahl der Passagiere/Jahr20 000 000
1.1.2Anlage oder System zur Frachtabfertigung an FlugplätzenGütermenge in Tonnen/Jahr750 000
1.1.3Infrastrukturbetrieb eines FlugplatzesAnzahl der Passagiere/Jahr oder20 000 000
Gütermenge in Tonnen/Jahr750 000
1.1.4Anlage zur Erbringung von FlugsicherungsdienstenAnzahl der Flugbewegungen/Jahr17 500
1.1.5Verkehrszentrale einer FluggesellschaftAnzahl der Passagiere/Jahr oder20 000 000
Gütermenge in Tonnen/Jahr750 000
1.1.6FlughafenleitungsorganAnzahl der Passagiere/Jahr oder20 000 000
Gütermenge in Tonnen/Jahr750 000
1.2Eisenbahnverkehr
1.2.1Personenbahnhof der EisenbahnBahnhofskategoriejeweils höchste Kategorie
1.2.2GüterbahnhofAnzahl ausgehender Züge/Jahr23 000
1.2.3ZugbildungsbahnhofAnzahl gebildete Züge/Jahr23 000
1.2.4Schienennetz und Stellwerke der EisenbahnEinordnung des Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/254 (ABl. L 43 vom 14.2.2019, S. 1) geändert worden istDeutscher Teil des Kernnetzes
1.2.5Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der EisenbahnEinordnung des zu dem System gehörenden Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013Deutscher Teil des Kernnetzes
1.2.6Leitzentrale der EisenbahnDisponierte Transportleistung (Personenverkehr) in Zugkilometer/Jahr pro Netz/Teilnetz oder8 200 000
disponierte Transportleistung (Güterverkehr) in Tonnenkilometer/Jahr730 000 000
1.3See- und Binnenschifffahrt
1.3.1Anlage oder System zum Betrieb von BundeswasserstraßenGüterverkehrsdichte in Tonnen17 000 000
1.3.2Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der See- und BinnenschifffahrtGüterverkehrsdichte in Tonnen17 000 000
1.3.3Hafenleitungsorgan
(nur Güterverkehr)
Gesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens in Tonnen/Jahr50 000 000
1.3.4HafeninformationssystemGesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens, in dem die Anlage oder das System eingesetzt wird, in Tonnen/Jahr50 000 000
1.3.5Umschlaganlage in See- und BinnenhäfenAbgefertigte Fracht in Tonnen/Jahr3 270 000
1.3.6Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der SeeschifffahrtDisponierte Frachtmenge der Seeschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnen/Jahr1 875 000
1.3.7Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Binnenschifffahrt (nur Güterverkehr)Disponierte Transportleistung der Binnenschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnenkilometer/Jahr345 500 000
1.4Straßenverkehr
1.4.1Verkehrssteuerungs- und LeitsystemArt der zu dem Verkehrssteuerungs- und Leitsystem gehörenden BundesfernstraßenBundesautobahn
1.4.2Verkehrssteuerungs- und Leitsystem im kommunalen StraßenverkehrAnzahl Einwohner der versorgten Stadt500 000
1.4.3Intelligentes VerkehrssystemAnzahl angeschlossener Nutzer oder durchschnittlich im Versorgungsgebiet versorgter Nutzer500 000
1.5ÖPNV
1.5.1Schienennetz und Stellwerke des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV)Anzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr125 000 000
1.5.2Leitzentrale des ÖSPVAnzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr125 000 000
1.6Logistik
1.6.1Anlage oder System zum Betrieb eines Logistikzentrums in den Segmenten Massengut-, Ladungs-, Stückgut-, Kontrakt-, See- oder LuftfrachtlogistikTransportmengen im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden,
im Übrigen
17 550 000
Anzahl der Sendungen pro Jahr53 200 000
1.6.2Anlage oder IT-System zur Logistiksteuerung oder -verwaltung in den Segmenten Massengut, Ladungsverkehr, Stückgut, Kontraktlogistik sowie See- und LuftfrachtGesamtmenge bereitgestellte, verteilte, gelagerte, bearbeitete oder umgeschlagene Transporte im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden, im Übrigen17 550 000
Anzahl der Sendungen pro Jahr53 200 000
1.7Verkehrsträgerübergreifende Anlagen
1.7.1Anlage zur Wettervorhersage, zur Gezeitenvorhersage oder zur WasserstandsvorhersageEinsatz der Anlage zur Erbringung von Wettervorhersagen insbesondere im Kürzestfristbereich (bis zu 12 Stunden) zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst oderzur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage
Einsatz der Anlage zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Nummer 9 des Seeaufgabengesetzeszur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage
1.7.2Bodenstation eines SatellitennavigationssystemsEinordnung der Anlage nach der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013Bodenstationen